Ökostromgesetz – Quo Vadis ???

Der Entwurf für eine Novelle des Ökostromgesetzes hält den Versprechungen nicht stand. Ökostromverbände fordern deutliche Verbesserungen des Ökostromgesetzes

Wien, am 13.12.2007: Der vom Wirtschaftsminister vorgelegte Entwurf für eine Reform des Ökostromgesetztes ist keine brauchbare Antwort auf die aktuelle Situation. Der Neubau von Ökostromanlagen ist nahezu zum Erliegen gekommen, neue Anlagen werden kaum geplant, ältere Anlagen werden stillgelegt. Die Verbände für Erneuerbare Energie IG Windkraft, Kleinwasserkraft Österreich, ARGE Kompost&Biogas Österreich und Photovoltaic Austria fordern daher bei einer gemeinsamen Pressekonferenz wesentliche Veränderungen der geplanten Novelle.

Ökostromgesetz 2006: Bisher nur 12% der Fördermittel abgeholt

Am 23. November hat das Wirtschaftsministerium einen Begutachtungsentwurf für eine Novelle zum Ökostromgesetz vorgelegt. Gleichzeitig wurden auch ein Entwurf für neue Tarife für die Jahre 2008, 2009 und 2010 auf Basis des derzeit geltenden Ökostromgesetzes vorgestellt. Eine Woche vor Start der Begutachtung kündigte Wirtschaftsminister Bartenstein in einer Pressekonferenz an, dass das neue Gesetz wesentliche Verbesserungen bei der Planungssicherheit bringe, und die Laufzeit auf bis zu 15 Jahre verlängert würde. Das derzeit geltende Gesetz von 2006 hat dazu geführt, dass die Planungs- und Investitionssicherheit verloren ging und die Fördermittel um 80% gekürzt wurden. Trotz dieser amputierten Töpfe wurden bis heute nur 12% der für 2007 vorgesehenen Gelder abgeholt.

Keine Verbesserungen gegenüber katastrophaler Novelle von 2006

Im nun vorliegenden Novellenentwurf sind aber die Punkte, die für eine Verbesserung der Planungssicherheit entscheidend sind, unverändert gegenüber der Novelle 2006 beibehalten worden. Die Laufzeit wurde im Gesetz nicht verlängert, sondern von 11,25 auf zehn Jahre gekürzt und nur durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt, mit der der Wirtschaftsminister die Laufzeit nach eigenem Ermessen auf bis zu 13 bzw. 15 Jahre verlängern könnte. Mitspracherecht hat dabei nicht einmal noch der Umweltminister. Nach wie vor enthalten sind unsinnige Bestimmungen, wie die, dass die Tarife jedes Jahr abgesenkt werden müssen, wobei das Ausmaß der Absenkung für die Projektbetreiber völlig unvorhersehbar ist. Kann aufgrund von zu weit abgesenkten Tarifen nichts mehr gebaut werden, wie das auch derzeit der Fall ist, bräuchte es wieder eine vollständige Gesetzesänderung mit 2/3 Mehrheit. Für alle Anlagenkategorien außer der Windkraft sollen sogar die zu niedrigen Tarife von 2006 fortgeschrieben und jährlich abgesenkt werden. Das Festhalten an den alten Tarifen ist umso unverständlicher, als in den Erläuterungen zu der gleichzeitig in Begutachtung gegangenen Tarifverordnung zutreffend analysiert wird, dass diese niedrigen Tarife Hauptgrund an der geringen Ausnützung der Kontingente sind.

„Der nun geplante Gesetzestext hält leider nicht, was versprochen wurde. Es fehlen entscheidende Veränderungen, um wieder die Planungs- und Investitionssicherheit des alten Ökostromgesetzes 2002 zu schaffen,“ so Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Diese notwendigen Verbesserungen im Gesetz würden keinen Cent mehr kosten, aber es endlich wieder ermöglichen, dass wenigstens die im Fördertopf vorgesehenen Mittel wieder ausgeschöpft werden können. Bevor diese Punkte nicht gelöst sind, ist es völlig irrelevant, ob der Deckel bei 17 Mio. € oder 21 Mio. € liegt oder ganz abgeschafft wird, da so oder so nichts gebaut werden kann.“

Fortführung der Kleinwasserkraft-Tarife von 2002 ist gesetzeswidrig

Die Kleinwasserkraft kritisiert die Fortführung und Degression der Tarife aus 2002, wie es im Begutachtungsentwurf zur Tarifverordnung vorgesehen ist. So wie fast bei allen Kraftwerken und Industrieanlagen wurde in den letzten Jahren auch der Neubau und die Revitalisierung von Wasserkaftwerken teurer. Mit dem Tarif von 2002 kann also in der Realität nicht mehr gebaut werden. DI Martina Prechtl, Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft Österreich: „Wirtschaftsminister Bartenstein hat einen klaren Auftrag aus dem Ökostromgesetz zur Neufestlegung der Tarife nach der aktuellen Kostensituation. Die Fortführung der 2002er - Tarife ist daher gesetzeswidrig. Falls diese Tarife so kommen, überlegt sich die Kleinwasserkraft Österreich eine Anfechtung dieser Verordnung“. Aber auch die Änderungspläne im Gesetz werden sehr kritisch gesehen: Der Entwurf sieht einen Umstieg auf Investitionsförderung vor. „Das vorgeschlagene Modell der Förderung durch Investitionszuschüsse beinhaltet versteckte Hürden und Bürokratismus, die vor allem für kleine Anlagen schwer überwindbar sind. Daher ist vor allem für Anlagen unter einer Leistungsgrenze von 1 MW die Möglichkeit einer Absicherung durch deutlich erhöhte Tarife mit Laufzeiten von mindestens 15 Jahren vorzusehen“ so DI Martina Prechtl Geschäftsführerin von Kleinwasserkraft Österreich.

Sonderregelung für in Not geratene Ökostromanlagen unbrauchbar

„Aufgrund weltweiter Mindererträge bei Getreide und Mais stiegen die Rohstoffpreise für Biogasanlagen um über 100%. Viele Biogasbetriebe stehen wegen dieser Rohstoffpreissteigerungen und vor allem wegen der schlechten gesetzlichen Regelung kurz vor dem Aus. Der in der Novelle vorgeschlagene „Lösungsweg“ zeigt, dass man weder die Probleme der Branche noch die Vorgaben des § 4, die Investitionssicherheit, ernst nimmt. Weiters ist ein Ausbau zur Weiterentwicklung dieser Technik unbedingt notwendig. Während in Deutschland stabile Rahmenbedingungen herrschen und ein konstanter weiterer Ausbau angestrebt wird, bietet die geplante Novelle in Österreich keinerlei Perspektiven. Hier wird die Biogastechnologie für Österreich aufgegeben“, so Ing. Franz Kirchmeyr von der Arge Kompost&Biogas Österreich.

„Photovoltaik- Strom aus der Sonne ist eine boomende Zukunftsindustrie und Österreich hat führende Betriebe im Bereich der Nutzung der Sonnenenergie. Wir brauchen dringend verbesserte Rahmenbedingungen, um auch im Inland zukunftsweisende Projekte realisieren zu können. Der vorgelegte Entwurf bietet diese Bedingungen nicht“, so Ing. Ing. Bernd Rumplmayr, Präsident von Photovoltaic Austria.

Tarifverordnung bis 2010 auf Grundlage des Gesetzes 2006 wird abgelehnt

Die Ökostromverbände lehnen auch die Vorgangsweise ab, nun parallel zur Begutachtung der Ökostromnovelle auf Basis des alten Gesetzes Tarifverordnungen gleich bis ins Jahr 2010 festzulegen. Damit würde man ein Scheitern der Ökostromgesetzverhandlungen quasi schon vorweg nehmen. Bis 2010 würden Tarife bleiben, mit denen nicht gebaut werden kann, sind sich die Verbände sicher.

Forderungskatalog für Ökostromgesetznovelle

Aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen und der vernichtenden Bilanz der Novelle 2006 präsentieren die Ökostromverbände einen Maßnahmenkatalog zur Neugestaltung der Ökostromförderung. Die wichtigsten Forderungen:
Das Ökostromgesetz muss wieder einen Ökostromausbau ermöglichen, der im Einklang mit den europäischen Energie- und Klimaschutzvorgaben und den Zielsetzungen des österreichischen Regierungsprogramms steht.
Die bestehenden Deckelungen sind damit nicht vereinbar und zu streichen.
Planungs- und Investitionssicherheit ist unabdingbar. Die Investoren müssen wieder im Voraus wissen, wie hoch die Tarife sein werden und müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch sicher die versprochenen Tarife bekommen.
Damit nicht, wie in den vergangen Monaten, Altanlagen abgedreht werden müssen, ist die Tariflaufzeit auf 20 Jahre zu erhöhen und ein Nachfolgetarif einzuführen.
Schnelles und wirksames Programm zur Rettung von Anlagen mit gestiegenen Rohstoffkosten.
Keine Förderung fossiler Stromerzeugung im Ökostromgesetz

Rückfragehinweis

Mag. Stefan Moidl, IG Windkraft, Tel. +43 676 3707820
DI Martina Prechtl, Kleinwasserkraft Österreich, Tel. +43 664 1465333
Ing. Franz Kirchmeyr, Arge Kompost&Biogas, Tel. +43 664 3040761
Ing. Bernd Rumplmayr, Photovoltaik Austria Tel. + 43 664 2522735

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