Sofortprogramm Windkraft: Unabhängigkeit für Kärnten
Programm für eine angemessene Reaktion vom Land Kärnten auf die Energiekrise
Bild: © IGW
Klagenfurt, am 9.6.2022: Kärnten zählt zu den Vorreitern der Energiewende in Österreich. Für die angestrebte Klimaneutralität müssen jedoch 11 TWh fossile und atomare Energienutzung ersetzt oder eingespart werden. Die Windkraft könnte bis 2030 mit 140 Windrädern in Kärnten 2 TWh sauberen Windstrom beitragen und jene Energiemenge zur Verfügung stellen, die derzeit durch Erdgas gedeckt wird. „Kärnten muss diese Chance nutzen und die Sichtbarkeitsverordnung abschaffen, Windzonen ausgewiesen und die Genehmigungsabläufe optimieren“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Mit 55 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Gesamtenergieverbrauch (2019: 25 TWh) ist Kärnten Spitzenreiter aller Bundesländer. Auch beim Stromverbrauch hat Kärnten mit 103 Prozent Erneuerbaren-Anteil mit drei weiteren Bundesländern die 100-Prozent-Marke bereits überschritten. Bis zur Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien und Klimaneutralität ist es aber auch für Kärnten noch ein weiter Weg. Knapp die Hälfte des Energieverbrauchs (11,3 TWh) wird noch immer in Form von Fossilen wie Erdöl, Erdgas und Kohle bereitgestellt. Gerade in den Wintermonaten ist Kärnten nach wie vor auf hohe teure Stromimporte von Fossilen und Atomenergie aus dem Ausland angewiesen. „Hier bietet die saubere und heimische Windkraft eine optimale Ergänzung für den bestehenden Energiemix, da Windenergie überwiegend im Winter erzeugt wird“, bemerkt Moidl.
140 Windräder für Kärnten
Durch die hohen Strompreise, die Gaskrise und den Krieg in der Ukraine haben sich die Notwendigkeiten radikal geändert. „Für leistbare Strompreise und den raschen Ersatz von Erdgas ist die Windenergie die kostengünstigste Alternative. Je mehr Windräder, desto günstiger kann daher auch der Strom für die Bevölkerung werden“, bemerkt Moidl und fordert: „Bis 2030 könnten in Kärnten 140 Windräder stehen, die die Energiemenge des Gasbedarfs in Kärnten durch sauberen heimischen Windstrom ersetzen.“ Dann würden in Kärnten etwa so viele Windräder sauberen Strom liefern, wie heute in der Steiermark bereits stehen und genehmigt sind. Dort stehen ebenfalls alle Windräder in den Bergen.
Sichtbarkeitsverordnung abschaffen
„Um die Windkraft in Kärnten wirklich nutzen zu können, müssen die untaugliche Sichtbarkeitsverordnung abgeschafft und ausreichend Zonen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden“, fordert Moidl. „Die Genehmigungsverfahren sind gut und effizient zu gestalten und der Behördenapparat ist mit ausreichend Ressourcen und qualifiziertem Personal auszustatten“, ergänzt Paula Resch, Juristin der IG Windkraft. Mit der heutigen Windkrafttechnologie und den bestehenden Windressourcen verfügt Kärnten über ein Potenzial für 400 Windräder, die eine Strommenge von 6,3 TWh erzeugen könnten. Wenn die Rahmenbedingungen passen, könnten bis 2030 von diesen bereits 140 errichtet sein. Dafür sollte sich die Landesregierung in Kärnten an jenen Bundesländern ein Beispiel nehmen, in denen der Windkraftausbau bereits gut funktioniert. „Hier wären besonders das Burgenland und die Steiermark hervorzuheben, die schon gute Rahmenbedingungen geschaffen haben“, bemerkt Moidl und ergänzt: „Werden die Rahmenbedingungen in ähnlicher Weise, wie in diesen Bundesländern gestaltet, wird Kärnten durch den Windkraftausbau einen großen Sprung in Richtung Energieunabhängigkeit machen. Die ausreichende Verfügbarkeit erneuerbarer Energie wird in Zukunft der wichtigste Faktor für die Wirtschaftsentwicklung und die Lebensqualität der Bevölkerung in Kärnten sein, daher sind die guten Potentiale im Land Kärnten rasch zu nutzen.
Anmeldung zum Presseverteiler
Sie sind Journalist*in und möchten Informationen über unsere Arbeit erhalten? Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Jetzt anmelden!
Downloads
Rückfragehinweis
Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee, IG Windkraft, Tel. +43 660 20 50 755Für eine Vollbildansicht klicken Sie bitte auf das Bild. Für den Download des Bildes in voller Größe drücken Sie bitte den dazugehörigen Download-link.