Brief an die Bundesregierung: EEG nicht weiter zum Energiewende-Verhinderungsgesetz machen
Ein Zusammenschluss mehrerer Vereinigungen im Klimaschutz-Bereich findet deutliche Worte. Hier die wichtigsten Forderungen:
- die Förderung der Erneuerbaren Energien priorisieren, anstatt den Weiterbetrieb von ohnehin unwirtschaftlichen Kohlekraftwerken direkt oder indirekt zu subventionieren;
- Zieljahr für den Kohleausstieg und die Umstellung der Stromversorgung auf 100% Erneuerbare Energien muss das Jahr 2030 sein. Auch Gaspipelines oder LNG-Terminals für Frackinggas sind obsolet und dürfen auf keinen Fall als “Brückentechnologie” subventioniert werden;
- die Bürgerenergie in den Mittelpunkt einer zügigen, sozialen, demokratischen, partizipativen und dezentralen Energiewende zu stellen, und entsprechend zu fördern, da die Bürgerinnen und Bürger dadurch direkt von der Energiewende profitieren;
- dem Eigenverbrauch von Strom als ökologisch und makroökonomisch sinnvollste Form der Energienutzung Vorrang einzuräumen vor dem Bezug von Strom aus dem Netz. Das muss auch Mieterstrommodelle und Energiegemeinschaften einschließen, wie von der Europäischen Union gefordert;
- Bürgerenergieprojekte, das heißt Projekte, die mehrheitlich im Besitz von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind und von denen auch kontrolliert werden, von den Ausschreibungen auszunehmen.
409 Artikel,
Set 6/41
-
25.02.2024Werbemöglichkeiten und Sponsorpakete AWES 2024
-
22.02.2024Ember-Bericht: Erstmals mehr Windstrom als Gasstrom in der EU
-
22.02.2024Attac: Austritt Österreichs aus Energiecharta-Vertrag überfällig
-
08.02.2024Neue Windräder auf Pretul liefern Strom
-
19.12.2023Weihnachts-Appell an Politik: Österreich muss Beitrag zum Klimaschutz leisten
-
11.12.2023Hybride Off-Grid Stromversorgung
-
05.12.2023WindEnergy Hamburg - Anmeldung zum Messestand der WKO
-
04.12.2023Highlights der IEA Wind TCP
-
01.12.2023Umfrage: 81 % der Deutschen sind für den Ausbau Erneuerbarer Energien
-
28.11.2023Klares Bekenntnis zur Windkraft im Waldviertel
409 Artikel,
Set 6/41