Klimaklage wird ab sofort vor dem Verfassungsgerichtshof behandelt
Während grenzüberschreitender Bahnverkehr Umsatzsteuer zahlen muss, sind internationale Flüge davon befreit. Gleiches gilt für die Kerosinsteuer: Innerstaatliche Flüge sind davon befreit – dabei sind Füge 31x schädlicher als der klimafreundliche Zug. Die Ungleichbehandlung zwischen und Flug- und Bahnverkehr ist aktueller denn je: In der Corona-Krise wurden Millionen für die Rettung der Flugindustrie mit nur mangelnden Klimaschutz-Konditionen locker gemacht, statt eine Kerosinsteuer einzuführen und damit den Flugverkehr für seine klimaschädlichen Auswirkungen endlich zur Kassa zu bitten.
Wie der Verfassungsgerichtshof jetzt bekannt gab, wird die Klimaklage in der Oktober-Session ab 21. September 2020 behandelt. Greenpeace blickt gespannt auf die Behandlung der Individualanträge in der kommenden Session des Verfassungsgerichtshofs.
409 Artikel,
Set 9/41
-
19.06.2023Offener Brief an Babler: Zusammenarbeit bei der Energiewende nötig
-
19.06.2023Kohlenstoffarmer Stahl und Rotorblätter aus recycelten Materialien machen Windräder noch nachhaltiger
-
15.06.2023WIFO-Studie: Finanzausgleich als Hebel für die Energiewende
-
13.06.2023Pilotprojekt für Wasserstoff aus erneuerbarem Strom startet
-
03.06.2023„Parndorf Repowering“ war Besuchermagnet
-
02.06.20231.000 Besucher:innen bei Eröffnungsfest in Dürnkrut
-
01.06.2023Energieautarke Gemeinde Trumau feiert ihren Windpark
-
30.05.2023Sauberer Strom für die Salzproduktion
-
24.05.2023Fusion von Sensorik-Anbietern für optimierte Rotorblattüberwachung
-
23.05.2023GeoSphere arbeitet an KI für Windkraftprognosen
409 Artikel,
Set 9/41