Klimaklage wird ab sofort vor dem Verfassungsgerichtshof behandelt
Während grenzüberschreitender Bahnverkehr Umsatzsteuer zahlen muss, sind internationale Flüge davon befreit. Gleiches gilt für die Kerosinsteuer: Innerstaatliche Flüge sind davon befreit – dabei sind Füge 31x schädlicher als der klimafreundliche Zug. Die Ungleichbehandlung zwischen und Flug- und Bahnverkehr ist aktueller denn je: In der Corona-Krise wurden Millionen für die Rettung der Flugindustrie mit nur mangelnden Klimaschutz-Konditionen locker gemacht, statt eine Kerosinsteuer einzuführen und damit den Flugverkehr für seine klimaschädlichen Auswirkungen endlich zur Kassa zu bitten.
Wie der Verfassungsgerichtshof jetzt bekannt gab, wird die Klimaklage in der Oktober-Session ab 21. September 2020 behandelt. Greenpeace blickt gespannt auf die Behandlung der Individualanträge in der kommenden Session des Verfassungsgerichtshofs.
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