Klimaklage wird ab sofort vor dem Verfassungsgerichtshof behandelt
Während grenzüberschreitender Bahnverkehr Umsatzsteuer zahlen muss, sind internationale Flüge davon befreit. Gleiches gilt für die Kerosinsteuer: Innerstaatliche Flüge sind davon befreit – dabei sind Füge 31x schädlicher als der klimafreundliche Zug. Die Ungleichbehandlung zwischen und Flug- und Bahnverkehr ist aktueller denn je: In der Corona-Krise wurden Millionen für die Rettung der Flugindustrie mit nur mangelnden Klimaschutz-Konditionen locker gemacht, statt eine Kerosinsteuer einzuführen und damit den Flugverkehr für seine klimaschädlichen Auswirkungen endlich zur Kassa zu bitten.
Wie der Verfassungsgerichtshof jetzt bekannt gab, wird die Klimaklage in der Oktober-Session ab 21. September 2020 behandelt. Greenpeace blickt gespannt auf die Behandlung der Individualanträge in der kommenden Session des Verfassungsgerichtshofs.
409 Artikel,
Set 40/41
-
30.03.2020Warum drehen sich Windräder im Uhrzeigersinn?
-
30.03.2020Globaler Kohleausstieg bringt mehr Nutzen als Kosten
-
26.03.2020Atomlos durch die Macht
-
24.03.2020GLOBAL 2000 zu Budget: Mehr Mut zur Lösung der Klimakrise gefordert
-
24.03.2020Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?
-
23.03.2020Flughafen Heathrow darf dritte Piste wegen Klimaschutzbedenken nicht bauen
-
23.03.2020EU-Klimagesetz: Europa muss einen Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Zukunft beschreiten
-
18.03.2020Willi, der Windkobold, hilft gegen Langeweile daheim
-
17.03.2020Stellungnahme der IG Windkraft zur aktuellen Situation
-
16.03.2020Rekord-Februar: Mehr als die Hälfte des privaten Stromverbrauchs in NÖ durch EVN Windparks gedeckt
409 Artikel,
Set 40/41