Milliarden-Stilllegungsprämien für RWE und Leag vertraglich besiegelt
Die Bundesregierung und die Betreiber RWE, Leag, EnBW und Saale Energie haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unterzeichnet. Er beinhaltet sowohl die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, als auch die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Zudem ist ein Klageverbot der Betreiber vor nationalen Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten enthalten.
4,35 Mrd. Euro öffentliche Gelder für Braunkohlekraftwerksstillegung
RWE erhält für das vorzeitige Abschalten seiner Braunkohlekraftwerke im Rheinland eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro und Leag für seine Kraftwerke in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro. Die Entschädigungszahlungen werden nach Angaben des Ministeriums in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab der Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. Sie sollen für die Widernutzbarmachung der Tagebaue genutzt werden.
409 Artikel,
Set 35/41
-
30.07.2020Luftfahrtrechtliche Evaluierung von Deutschlands erster Flugwindkraftanlage erfolgreich abgeschlossen
-
23.07.2020Rotmilan nimmt auch in Brandenburg kaum Schäden durch Windkraft
-
23.07.2020Die Richtung spielt keine Rolle
-
20.07.2020Jetzt offenen Brief mitunterzeichnen!
-
17.07.202025 Jahre Windkraft in Michelbach
-
15.07.2020Österreichische Batteriespeicherfirma Xelectrix Power holt Großinvestor an Bord
-
13.07.2020Prinzendorf: Spatenstich für zehn Windenergieanlagen der Windkraft Simonsfeld
-
10.07.2020Grundsteinlegung für Windrad: „Kräftiger Aufwind für Nachhaltigkeit auf der Sommeralm“
-
03.07.2020Action und Spaß beim Windrad am Salzstiegl
-
26.06.2020Energiewendeheft nun auch bei Bildung 2030 verfügbar
409 Artikel,
Set 35/41