Milliarden-Stilllegungsprämien für RWE und Leag vertraglich besiegelt
Die Bundesregierung und die Betreiber RWE, Leag, EnBW und Saale Energie haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unterzeichnet. Er beinhaltet sowohl die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, als auch die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Zudem ist ein Klageverbot der Betreiber vor nationalen Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten enthalten.
4,35 Mrd. Euro öffentliche Gelder für Braunkohlekraftwerksstillegung
RWE erhält für das vorzeitige Abschalten seiner Braunkohlekraftwerke im Rheinland eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro und Leag für seine Kraftwerke in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro. Die Entschädigungszahlungen werden nach Angaben des Ministeriums in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab der Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. Sie sollen für die Widernutzbarmachung der Tagebaue genutzt werden.
409 Artikel,
Set 5/41
-
26.04.2024Energiegemeinschaft in Trumau mit Strompreis-Garantie
-
10.04.2024EU-Kommission: Ermittlungen gegen chinesische Windkraftunternehmen
-
10.04.2024Präzedenzfall in der Schweiz: Klimaklage wird stattgegeben
-
25.03.2024Neue technische Spezifikation für Risikogutachten
-
25.03.2024Jahresbericht 2023 zu den Aktivitäten des IEA Wind TCP
-
13.03.2024Europa ist nicht auf Klimakrise vorbereitet
-
11.03.2024EU-Minister unterstützen Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag
-
11.03.2024Erfreulich: Windpark Sigmundsherberg erhält Genehmigung
-
28.02.2024Projekt zur wissenschaftlichen Bewertung des NEKP
-
28.02.2024„Klimaneutralität bedeutet auch Veränderungen“
409 Artikel,
Set 5/41