EEÖ: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz als konkreter wirtschaftlicher Comeback-Plan
Das EAG bringt ganz konkret ein wirtschaftliches Comeback! Bei abrufbereiten Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro in der Branche mahnt der EEÖ Tempo bei der Umsetzung des EAGs ein. „Wir brauchen nun konstruktive Verhandlungen im Parlament und eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer, da ansonsten die dringend erforderlichen Investitionen in die Energiewende nicht stattfinden können und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit heimischer Wertschöpfung im ländlichen Raum ausbleiben“, drängt Wagner und setzt fort: „Die erneuerbaren Energien sind Klimaschutz- und Jobmotor, wir treiben die Transformation voran und modernisieren das Energiesystem.“
Um auf Zielkurs zu bleiben und wichtige Wirtschaftsimpulse für die krisengebeutelte Wirtschaft auszulösen, drängt der Dachverband auf eine rasche Lösung der offenen Punkte im Rahmen von konstruktiven, parlamentarischen Verhandlungen. „Es braucht einen Schulterschluss im Parlament und einen straffen Zeitplan mit einer zeitnahen Beschlussfassung. Dann können wir uns mit Erneuerbaren aus der Krise rausinvestieren!“, betont Wagner.
Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierten die Vertreter*innen der verschiedenen Erzeugungstechnologien ihre wichtigsten Anliegen an die zuständigen Parlamentarier*innen – so auch die IG Windkraft:
„Für die Windkraft bedarf es noch einiger entscheidender Verbesserungen“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Die Wind-Ausbaumenge muss von 400 auf 550 MW angehoben werden. Repowering muss in den Fördervoraussetzungen bei der Windkraft enthalten sein. Eine Standortdifferenzierung der Förderung sollte nach deutschem Vorbild ausgearbeitet werden. Verpflichtende Netzentwicklungspläne für Verteilernetzbetreiber sind im EAG zu verankern, so wie diese von der EU vorgeschrieben sind, und eine administrative Vergabe der Förderung bei der Windkraft sollte auch über 2024 hinaus verankert werden (keine Ausschreibungen). Nur so kann das EAG bei der Windkraft seine volle Wirkung entfalten.“
„Für die Windkraft bedarf es noch einiger entscheidender Verbesserungen“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Die Wind-Ausbaumenge muss von 400 auf 550 MW angehoben werden. Repowering muss in den Fördervoraussetzungen bei der Windkraft enthalten sein. Eine Standortdifferenzierung der Förderung sollte nach deutschem Vorbild ausgearbeitet werden. Verpflichtende Netzentwicklungspläne für Verteilernetzbetreiber sind im EAG zu verankern, so wie diese von der EU vorgeschrieben sind, und eine administrative Vergabe der Förderung bei der Windkraft sollte auch über 2024 hinaus verankert werden (keine Ausschreibungen). Nur so kann das EAG bei der Windkraft seine volle Wirkung entfalten.“
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