Neuigkeiten bei der Investitionsprämie
Das Investitionsprämiengesetz wurde mit dem 2. Covid-19-Steuermaßnahmengesetz abgeändert und die Frist für die ersten Maßnahmen erstreckt. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 31. Mai 2021 gesetzt werden, die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft. Anlässlich der Regierungsklausur hat die Bundesregierung darüber hinaus angekündigt, die Mittel für die Investitionsprämie von drei auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen. Diesbezüglich gibt es jedoch noch keine gesetzliche Grundlage.
-
31.07.2024Die Denkmalschutzgesetz-Novelle
-
13.02.2024Stellungnahme der IG Windkraft zum ElWG
-
14.09.2023Stellungnahme der IG Windkraft zum NIP
-
01.12.2022EU Ratsverordnung für beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien
-
25.11.2022Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom
-
27.01.2022Stellungnahme zum Salzburger Landesentwicklungsplan
-
30.04.2021Neuigkeiten bei der Investitionsprämie