Joe Biden’s Signal für den Umbau der Industriegesellschaft
Beim virtuellen Klimagipfel hat Joe Biden ein starkes Signal zum Umbau der Industriegesellschaften hin zu einer Klima- und umweltfreundlichen Gesellschaft gesetzt. Er möchte mit den USA der Vorreiter beim Klimaschutz und bei der Energiewende sein.
Verdoppelung der Ziele
Nachdem Barack Obama vor fünf Jahren am Pariser Klimagipfel zugesagt hatte, dass die USA ihre Treibhausgase bis 2030 (gemessen an 2005) um 25 % verringern wollen und nach dem Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen durch Donald Trump, setzt Biden nun ein ambitioniertes Ziel: -50 %. Das entspricht einer Verdoppelung der vorherigen Ziele und betrifft erneuerbare Energien, E-Mobilität und die energetische Gebäudesanierung.
Klimawandel als Kern-Priorität
Biden macht den Klimawandel zu einer Kern-Priorität für die nationale Sicherheit und bezeichnet ihn als Multiplikator von Bedrohungen, der die bestehenden geopolitischen und wetterbedingten Risiken verstärkt. Mit seinem bestrebten Ziel treibt er andere Länder an, es den USA nachzumachen.
426 Artikel,
Set 35/43
-
22.05.2020Siemens Gamesa bringt eine 14-MW-Offshore-Direktantriebsturbine auf den Markt
-
19.05.2020Vestas bricht den jährlichen Rekord bei der Installation von Windkraftanlagen
-
15.05.2020Geothermie Österreich neues Mitglied im Dachverband Erneuerbare Energie Österreich
-
14.05.2020WWF und führende österreichische Unternehmen fordern klimafreundliche Politik
-
14.05.2020Windkraft als Grundstein für einen weltweiten ökonomischen Wiederaufschwung nach der Coronakrise
-
12.05.2020Krisenbarometer- Klimawandel bereitet Österreicher*innen die meisten Sorgen
-
12.05.2020Finnische Langzeitstudie bestätigt: Infraschall von Windenergieanlagen hat keine Auswirkungen auf die Gesundheit
-
08.05.2020Die Pressekonferenz "Windkraft, Warteschlangenabbau, die Coronakrise und die Zukunft" zum Nachsehen
-
08.05.2020Österreich bei CO2- Emissionen in Europa an vorletzter Stelle
-
08.05.2020IG Windkraft unterstützt 168-Stunden-Camp der Fridays for Future vor dem Bundeskanzleramt
426 Artikel,
Set 35/43