Statutenänderung der IG Windkraft
Die Generalversammlung der IG Windkraft hat am 7. Mai 2021 eine Änderung der Statuten beschlossen, die es ermöglicht, dass anstatt von maximal 15 Personen zukünftig maximal 17 Personen dem Vorstand der IG Windkraft angehören können. § 11 Abs. 1 der Statuten wurde wie folgt abgeändert: "Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in, Kassier/in und Stellvertreter/in, dem/der vom Firmenbeirat der IGW zu wählenden Vorsitzenden des Firmenbeirats und weiteren Mitgliedern, insgesamt jedoch (einschließlich kooptierter Vorstandsmitglieder) höchstens aus 17 15 Mitgliedern.“
409 Artikel,
Set 32/41
-
03.11.2020Wechsel an der ENERCON-Führungsspitze
-
28.10.2020Vögel können den Rotorblättern von Windturbinen gut ausweichen
-
28.10.2020EEÖ: Branche zeigt Stolpersteine auf
-
22.10.2020Die Perspektive der Windbranche im Podcast "petajoule"
-
22.10.2020Noch mehr Klimaschutz im Windpark Nikitsch
-
22.10.2020Markteintritt für Vensys in Österreich
-
21.10.2020Klimavolksbegehren: Gesetzgebung nicht fit für Klimaschutz
-
20.10.2020UPDATE: AWES 2020 goes digital
-
14.10.2020WK Simonsfeld startet neue Windkraft- Anleihe
-
13.10.2020I AM GRETA- der Film
409 Artikel,
Set 32/41