Statutenänderung der IG Windkraft
Die Generalversammlung der IG Windkraft hat am 7. Mai 2021 eine Änderung der Statuten beschlossen, die es ermöglicht, dass anstatt von maximal 15 Personen zukünftig maximal 17 Personen dem Vorstand der IG Windkraft angehören können. § 11 Abs. 1 der Statuten wurde wie folgt abgeändert: "Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in, Kassier/in und Stellvertreter/in, dem/der vom Firmenbeirat der IGW zu wählenden Vorsitzenden des Firmenbeirats und weiteren Mitgliedern, insgesamt jedoch (einschließlich kooptierter Vorstandsmitglieder) höchstens aus 17 15 Mitgliedern.“
409 Artikel,
Set 40/41
-
30.03.2020Warum drehen sich Windräder im Uhrzeigersinn?
-
30.03.2020Globaler Kohleausstieg bringt mehr Nutzen als Kosten
-
26.03.2020Atomlos durch die Macht
-
24.03.2020GLOBAL 2000 zu Budget: Mehr Mut zur Lösung der Klimakrise gefordert
-
24.03.2020Corona-Kurzarbeit konkret: Was ist nun zu tun?
-
23.03.2020Flughafen Heathrow darf dritte Piste wegen Klimaschutzbedenken nicht bauen
-
23.03.2020EU-Klimagesetz: Europa muss einen Weg in eine 100 Prozent erneuerbare Zukunft beschreiten
-
18.03.2020Willi, der Windkobold, hilft gegen Langeweile daheim
-
17.03.2020Stellungnahme der IG Windkraft zur aktuellen Situation
-
16.03.2020Rekord-Februar: Mehr als die Hälfte des privaten Stromverbrauchs in NÖ durch EVN Windparks gedeckt
409 Artikel,
Set 40/41