Statutenänderung der IG Windkraft
Die Generalversammlung der IG Windkraft hat am 7. Mai 2021 eine Änderung der Statuten beschlossen, die es ermöglicht, dass anstatt von maximal 15 Personen zukünftig maximal 17 Personen dem Vorstand der IG Windkraft angehören können. § 11 Abs. 1 der Statuten wurde wie folgt abgeändert: "Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in, Kassier/in und Stellvertreter/in, dem/der vom Firmenbeirat der IGW zu wählenden Vorsitzenden des Firmenbeirats und weiteren Mitgliedern, insgesamt jedoch (einschließlich kooptierter Vorstandsmitglieder) höchstens aus 17 15 Mitgliedern.“
409 Artikel,
Set 35/41
-
30.07.2020Luftfahrtrechtliche Evaluierung von Deutschlands erster Flugwindkraftanlage erfolgreich abgeschlossen
-
23.07.2020Rotmilan nimmt auch in Brandenburg kaum Schäden durch Windkraft
-
23.07.2020Die Richtung spielt keine Rolle
-
20.07.2020Jetzt offenen Brief mitunterzeichnen!
-
17.07.202025 Jahre Windkraft in Michelbach
-
15.07.2020Österreichische Batteriespeicherfirma Xelectrix Power holt Großinvestor an Bord
-
13.07.2020Prinzendorf: Spatenstich für zehn Windenergieanlagen der Windkraft Simonsfeld
-
10.07.2020Grundsteinlegung für Windrad: „Kräftiger Aufwind für Nachhaltigkeit auf der Sommeralm“
-
03.07.2020Action und Spaß beim Windrad am Salzstiegl
-
26.06.2020Energiewendeheft nun auch bei Bildung 2030 verfügbar
409 Artikel,
Set 35/41