Statutenänderung der IG Windkraft
Die Generalversammlung der IG Windkraft hat am 7. Mai 2021 eine Änderung der Statuten beschlossen, die es ermöglicht, dass anstatt von maximal 15 Personen zukünftig maximal 17 Personen dem Vorstand der IG Windkraft angehören können. § 11 Abs. 1 der Statuten wurde wie folgt abgeändert: "Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in, Kassier/in und Stellvertreter/in, dem/der vom Firmenbeirat der IGW zu wählenden Vorsitzenden des Firmenbeirats und weiteren Mitgliedern, insgesamt jedoch (einschließlich kooptierter Vorstandsmitglieder) höchstens aus 17 15 Mitgliedern.“
426 Artikel,
Set 20/43
-
09.08.2021IPCC: Veröffentlichung des ersten Teils des 6. Berichtes
-
05.08.2021„Die Erneuerbaren“ auf der 6. NÖ Kinder Business Week
-
04.08.2021„Electric Only“ bis 2030 bei Mercedes – eine Zäsur in der Geschichte des Autoherstellers
-
02.08.2021Energie-Bündnis: Joint Venture zwischen ÖBB und Energie Burgenland
-
29.07.2021Deutschland: Transponderbasierte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen
-
27.07.2021Weichenstellung bei ÖBB: Weltweit erstes Bahnstrom-Windkraftwerk
-
22.07.2021Windenergie-CEOs fordern von G20 ambitionierte Ziele und konkrete Ausbau-Pläne
-
19.07.2021GE verpflichtet sich zu Netto-Null bis 2050
-
19.07.2021IGW begrüßt neues Mitglied: ELA Container
-
13.07.2021Ambitioniertere Klimapolitik von Firmen gefordert
426 Artikel,
Set 20/43