Statutenänderung der IG Windkraft
Die Generalversammlung der IG Windkraft hat am 7. Mai 2021 eine Änderung der Statuten beschlossen, die es ermöglicht, dass anstatt von maximal 15 Personen zukünftig maximal 17 Personen dem Vorstand der IG Windkraft angehören können. § 11 Abs. 1 der Statuten wurde wie folgt abgeändert: "Der Vorstand besteht aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in, Kassier/in und Stellvertreter/in, dem/der vom Firmenbeirat der IGW zu wählenden Vorsitzenden des Firmenbeirats und weiteren Mitgliedern, insgesamt jedoch (einschließlich kooptierter Vorstandsmitglieder) höchstens aus 17 15 Mitgliedern.“
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