EStR-Wartungserlass: Abschreibungsdauer für Windkraftanlagen
Am 17.5.2021 wurde ein neuer EStR-Wartungserlass (Einkommensteuerrichtlinien 2000 – Wartungserlass 2021. Durch diesen Erlass erfolgt die Anpassung der EStR 2000) veröffentlicht, der die Abschreibungsdauer von Windkraftanlagen betrifft. Er setzt die Vereinbarung mit Österreichs Energie nun in einen offiziellen Rechtsakt um.
Die Abschreibungsdauer für Windkraftanlagen wird nun auf 20 Jahre festgelegt.
Die Abschreibungsdauer für Windkraftanlagen wird nun auf 20 Jahre festgelegt.
Zur Erinnerung:
Letztes Jahr wurde zwischen dem BMF und Österreichs Energie eine Vereinbarung über die Abschreibungsdauer unterschiedlicher Anlagen aus dem Energiebereich geschlossen. Unter anderem wurde die Abschreibungsdauer von Windkraftanlagen auf 20 Jahre festgelegt. In der Vereinbarung mit Österreichs Energie vom Herbst war noch eine Toleranzregelung enthalten, dass die Nutzungsdauer für Altanlagen grundsätzlich nicht angepasst werden muss, wenn die bisherige Nutzungsdauer die neue Nutzungsdauer (20 Jahre) nicht um mehr als 20 % unterschreitet. Leider ist diese Toleranzregel nun nicht enthalten.
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