Stellungnahme zum Salzburger Landesentwicklungsplan
Das Land Salzburg hat in seiner letzten Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) elf Vorrangzonen für Windkraft geschaffen. In der Begutachtungsphase war es möglich, dazu Stellung zu beziehen. Nachstehend finden Sie die Stellungnahme der IG Windkraft
Stellungnahme der IG Windkraft
Die Interessengemeinschaft Windkraft begrüßt die Überarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsplanes und das klare Bekenntnis zur Windkraft. Die Erstellung der Vorrangzonen für Windkraft ist ein lange geforderter und sehr wichtiger Schritt für die Energiewende in Salzburg.
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung sieht eine Steigerung der Windkraftnutzung um 10 Terawattstunden (TWh) (10 Milliarden Kilowattstunden (kWh)) bis 2030 vor. Darüber hinaus ist für Österreich das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt worden. Auch auf europäischer Ebene wurden die Zielsetzungen bezüglich Einsparung der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich angehoben. Folglich werden die Verpflichtungen der Treibhausgaseinsparung für Österreich voraussichtlich von -36 % auf -48 % stark verschärft. All dies hat starke Auswirkung auf die Bundesländer. Um die ambitionierten nationalen und internationalen Klima- und Energieziele zu erreichen, ist vor allem auch die regionale Landespolitik gefragt, den Ausbau zu ermöglichen. Ein positives Umfeld für die Windenergie in den jeweiligen Bundesländern ist für den Windkraftausbau unumgänglich, da die Genehmigung und Realisierung der Windparks in den Ländern und Gemeinden passiert.
In Salzburg ist der Treibhausgasausstoß von 1990 bis 2019 um 11 % gestiegen. In der EU ist er hingegen im selben Zeitraum um 26 % gesunken. Der Energieverbrauch ist in Salzburg seit 1990 um mehr als 27 % gestiegen. Der Anteil der Erneuerbaren am Energieverbrauch liegt in Salzburg bei 56 %.
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass Salzburg beim Energieverbrauch eine Trendumkehr schaffen muss und den Anteil an Erneuerbaren deutlich zu steigern hat. Windkraft und Photovoltaik werden hierzu einen signifikanten Beitrag leisten. Das theoretisch nutzbare Potential der Windenergie in Salzburg liegt bei über 900 MW. Salzburg hat sich bis 2030 das Ziel gesetzt zumindest 250 GWh Windstrom zu erzeugen. Dieses Ziel entspricht nur einem Achtel des Wind-Potentials im gesamten Bundesland Salzburg. Um Klimaneutralität zu erreichen ist ein weitaus ambitionierterer Ausbau von Windkraft unter Ausnutzung der bestehenden Potentiale notwendig. Aus Sicht der Wirtschaft und des Klimaschutzes ist eine Ausweisung von Vorrangflächen dem Umfang der Potentiale Salzburgs entsprechend erforderlich.
Bereits seit 25 Jahren wird in Salzburg versucht Windkraftprojekte umzusetzen. Auch in der jüngsten Vergangenheit sind diese aufgrund der fehlenden oder völlig unpassenden Rahmenbedingungen sowie der fehlenden politischen Unterstützung im Bundesland Salzburg gescheitert. Daher ist die Schaffung geeigneter – rechtlicher und politischer – Rahmenbedingungen unabdingbar und das derzeitige Zonierungsvorhaben von Seiten der Salzburger Landesregierung für die Windkraftnutzung stark zu begrüßen.
Leider wurde die Interessengemeinschaft Windkraft als Branchenvertretung in den Entstehungsprozess, wie in anderen Bundesländern üblich, nicht einbezogen und hierbei auf wertvolle Expertise verzichtet. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen unsere Argumente und bitten um Berücksichtigung dieser.
1. Ausschluss Alpiner Ruhezonen
Um effizient gegen die Klimakatastrophe vorzugehen und um die Klima- und Energieziele zu erreichen, bedarf es in Österreich auch einer Nutzung des Alpenraumes für die Energieerzeugung. Das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Energie unterstreicht dies eindeutig. Die IG Windkraft unterstütz hier die Bestrebungen den Alpinen Raum möglichst schonend zu bewirtschaften. Hervorzuheben ist, das dies eine Nutzung durch die Windkraft nicht ausschließt. Projekte – unabhängig davon, ob sich diese im alpinen Raum befinden oder nicht – werden über das UVP-G Verfahren ausführlich auf Ihre Umweltverträglichkeit, inklusive aller standortbezogenen Sonderheiten geprüft. Die IG Windkraft bittet daher um Klarstellung des Punktes „Klausel Einzelfallprüfung“ (Umweltprüfung) unter 6.8.2 Charakteristika. Hier muss klargestellt werden, dass von einer Prüfung nach den UVP-G gesprochen wird und keine weitere Prüfebene eingezogen wird. Dies wäre redundant und würde zu keiner Verbesserung der Verträglichkeit mit den für den Alpenraum festgelegten Erhaltungszielen mit sich bringen.
2. Zonen
Die neu geschaffenen Zonen sind in Zahl und Umfang äußerst knapp bemessen. Die angestrebten Ziele können daher nur erreicht werden, wenn dort rasch Projekte realisiert werden und das zur Verfügung gestellte Potential voll ausgeschöpft wird. Sollten in Zukunft ausgewiesene Vorrangzonen für die Windkraftnutzung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, sind so rasch wie möglich Ersatzflächen auszuweisen, damit die ohnehin beschränkte Ausbaumöglichkeit nicht noch stärker eingeschränkt wird. Hierfür bedarf es aber mehr als ein Bekenntnis. Insbesondere ist es notwendig, dass auch abseits der Zonierung die rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Strategische Umweltprüfungen müssen so gestaltet sein, dass diese in den Einzelverfahren eine Erleichterung darstellen. Redundanzen und Doppelprüfungen sind jedenfalls zu vermeiden, um Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass bereits im Rahmen der Ausweisung der Zonen Konfliktfelder wie Landschaftsbild, Naturschutz gelöst wurden.
Dadurch dass Gemeinden weiterhin einen signifikanten Beitrag zur Umsetzung von Projekten leisten (Widmung), ist hier Sorge zu tragen, dass eine Umsetzung rasch stattfindet. Um den Prozess zu beschleunigen wäre es hingegen – wie in der Steiermark – sinnvoll, wenn Gemeinden in Vorrangzonen nicht mehr Windkraftstandorte als solche widmen müssten, sondern die Windparkflächen einfach auszuweisen hätten. Dies würden den Ausbau der Windparks in Salzburg deutlich beschleunigen.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass einige sehr gute Windstandorte nicht ausgewiesen wurden. Nach Information mehrerer Betreiber wären die meisten dieser sehr guten Windstandorte, nach den Erfahrungen der Genehmigungsprozesse aus anderen Bundesländern, unter Berücksichtigung aller Kriterien (Naturschutz, Landschaft, Raumordnung, Windpotential etc.) genehmigungsfähig.
Außerordentlich relevant ist zusätzlich die Einrichtung eines Evaluierungsprozesses. Mindestens alle 3 Jahre sollte der Landesentwicklungsplan, in Hinblick auf die Windkraftzonen, überprüft werden. Dabei ist es notwendig zu untersuchen, ob sich in den ausgewiesenen Zonen tatsächlich Projekte realisieren lassen. Darüber hinaus muss evaluiert werden, ob weitere Flächen ausgewiesen werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen.
3. Kriterien
Leider ist aus dem Umweltbericht nicht ersichtlich, wie die Auswirkungen möglicher Projekte bewertet wurden. So wird zum Beispiel angegeben, dass ein Windpark auf forst- oder landwirtschaftliche Nutzung negative Auswirkungen hat. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht sachgemäß. Langjährige Erfahrungen der Branche zeigen, dass Windkraft und forst- oder landwirtschaftliche Nutzung gut vereinbar sind. Andererseits wird bei anderen Zonen angegeben, dass gerade aufgrund der Tatsache, dass keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Zone vorliegt, mit negativen Auswirkungen gerechnet wird. Diese gegenteiligen Bewertungen sind schwer nachvollziehbar.
Aus uns nicht verständlichen Gründen wird auch allein die Sichtbarkeit als eine negative Beurteilung für eine Zone argumentiert. Nur weil ein Windkraftprojekt gesehen werden kann, bedeutet es nicht, dass dies automatisch negative Auswirkungen auf die Landschaft hat. Wir bitten daher um genauere Beurteilung dieser Kriterien.
Im Bereich Fauna werden teilweise Zonen mit negativem Einfluss angeführt, die aus Sicht der Windenergie nicht relevant erscheinen. So wird zum Beispiel auf der Hochalm das Antreffen von Schmetterlingen bei der Begutachtung als negativer Punkt angeführt. Der IG Windkraft ist kein Windkraftprojekt bekannt, bei dem Schmetterlinge in Konflikt mit einem Windpark stehen. Aufgrund der Lebensart und des Flugverhaltens wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass es zu keinen Eingriffen in Bezug auf diese Tierarten gibt.
4. Behördliche Ausgestaltung
Windkraftverfahren sind komplex und bedürfen der Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren. Für die rasche und effiziente Umsetzung von Projekten ist es essentiell, dass der Behördenapparat für den Umfang der Verfahren angemessen ausgestattet ist. Dies umfasst einerseits die finanzielle und personelle Besetzung des Behördenapparats selbst, wie auch die angemessene Ausstattung an Sachverständigen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Fehlen von qualifiziertem und fachkundigen Personal die Umsetzung von beantragten Projekten maßgeblich in die Länge ziehen kann und so der Ausbau weit verzögert wird.
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