EAG-Investitions-Zuschüsse-Verordnung-Strom im April in Kraft getreten
Hiermit werden die Rahmenbedingungen zur Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für kleine Windkraftanlagen, Photovoltaik, Biomasse- und Wasserkraftanlagen geregelt.
Kritisch anzumerken ist, dass Investitionszuschüsse für Windkraft nur für Anlagen mit einer Leistung von 20 kW bis 1 MW angedacht sind. Kleinstanlagen unter 20 kW sind somit nicht förderfähig. Für Anlagen von 20 kW bis 100 kW sind maximal 850 Euro/kW und für 100 kW bis 1 MW maximal 675 Euro/kW vorgesehen. (§ 5)
Zusätzlich ist bei der Einreichung auf die Ermittlung der förderfähigen Kosten sowie auf das Ausmaß der Förderung zu achten. Beispielhaft sind Finanzierungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Netzausbaumaßnahmen etc. nicht förderfähig (§ 10). Außerdem dürfen Investitionszuschüsse nur 65 % der förderfähigen Kosten bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie 45 % bei großen Unternehmen abdecken. (§ 11)
Insgesamt stehen für Windkraftanlagen 4 Mio. Euro im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge sind an die EAG-Abwicklungsstelle zu richten (OeMAG). Fördercalls 2022 für Windkraftanlagen beginnen Ende Mai (24.5.2022) und im September (20.9.2022).
Vorsicht: Anlagen müssen erstinstanzlich genehmigt sein und die Errichtungsarbeiten noch nicht begonnen haben. (§ 4)
409 Artikel,
Set 6/41
-
25.02.2024Werbemöglichkeiten und Sponsorpakete AWES 2024
-
22.02.2024Ember-Bericht: Erstmals mehr Windstrom als Gasstrom in der EU
-
22.02.2024Attac: Austritt Österreichs aus Energiecharta-Vertrag überfällig
-
08.02.2024Neue Windräder auf Pretul liefern Strom
-
19.12.2023Weihnachts-Appell an Politik: Österreich muss Beitrag zum Klimaschutz leisten
-
11.12.2023Hybride Off-Grid Stromversorgung
-
05.12.2023WindEnergy Hamburg - Anmeldung zum Messestand der WKO
-
04.12.2023Highlights der IEA Wind TCP
-
01.12.2023Umfrage: 81 % der Deutschen sind für den Ausbau Erneuerbarer Energien
-
28.11.2023Klares Bekenntnis zur Windkraft im Waldviertel
409 Artikel,
Set 6/41