EAG-Investitions-Zuschüsse-Verordnung-Strom im April in Kraft getreten
Hiermit werden die Rahmenbedingungen zur Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für kleine Windkraftanlagen, Photovoltaik, Biomasse- und Wasserkraftanlagen geregelt.
Kritisch anzumerken ist, dass Investitionszuschüsse für Windkraft nur für Anlagen mit einer Leistung von 20 kW bis 1 MW angedacht sind. Kleinstanlagen unter 20 kW sind somit nicht förderfähig. Für Anlagen von 20 kW bis 100 kW sind maximal 850 Euro/kW und für 100 kW bis 1 MW maximal 675 Euro/kW vorgesehen. (§ 5)
Zusätzlich ist bei der Einreichung auf die Ermittlung der förderfähigen Kosten sowie auf das Ausmaß der Förderung zu achten. Beispielhaft sind Finanzierungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Netzausbaumaßnahmen etc. nicht förderfähig (§ 10). Außerdem dürfen Investitionszuschüsse nur 65 % der förderfähigen Kosten bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie 45 % bei großen Unternehmen abdecken. (§ 11)
Insgesamt stehen für Windkraftanlagen 4 Mio. Euro im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge sind an die EAG-Abwicklungsstelle zu richten (OeMAG). Fördercalls 2022 für Windkraftanlagen beginnen Ende Mai (24.5.2022) und im September (20.9.2022).
Vorsicht: Anlagen müssen erstinstanzlich genehmigt sein und die Errichtungsarbeiten noch nicht begonnen haben. (§ 4)
426 Artikel,
Set 31/43
-
29.09.2020Petition: Thermenbahn erhalten
-
26.09.2020Klimastreik: 6.000 Menschen in Wien trotzen Kälte und Regen
-
24.09.2020Klimaklage wird ab sofort vor dem Verfassungsgerichtshof behandelt
-
23.09.2020Dreijähriges Forschungsprojekt zeigt Vorteile genauerer Eisdetektion auf
-
21.09.2020EVN WindparkRun: In unter 30 Minuten wurden 10 Kilometer gerannt
-
21.09.2020Brief an die Bundesregierung: EEG nicht weiter zum Energiewende-Verhinderungsgesetz machen
-
17.09.2020Weiterer Konzern zieht sich aus der Atomkraft zurück
-
16.09.2020PÜSPÖK Group errichtet beim Repowering 5,5 MW GE-Anlage
-
15.09.2020Windpark wurde zum schönsten Platz in der Gemeinde gewählt
-
14.09.2020EU-Umweltausschuss fordert höheres CO2-Reduktionsziel
426 Artikel,
Set 31/43