EAG-Investitions-Zuschüsse-Verordnung-Strom im April in Kraft getreten
Hiermit werden die Rahmenbedingungen zur Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für kleine Windkraftanlagen, Photovoltaik, Biomasse- und Wasserkraftanlagen geregelt.
Kritisch anzumerken ist, dass Investitionszuschüsse für Windkraft nur für Anlagen mit einer Leistung von 20 kW bis 1 MW angedacht sind. Kleinstanlagen unter 20 kW sind somit nicht förderfähig. Für Anlagen von 20 kW bis 100 kW sind maximal 850 Euro/kW und für 100 kW bis 1 MW maximal 675 Euro/kW vorgesehen. (§ 5)
Zusätzlich ist bei der Einreichung auf die Ermittlung der förderfähigen Kosten sowie auf das Ausmaß der Förderung zu achten. Beispielhaft sind Finanzierungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Netzausbaumaßnahmen etc. nicht förderfähig (§ 10). Außerdem dürfen Investitionszuschüsse nur 65 % der förderfähigen Kosten bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie 45 % bei großen Unternehmen abdecken. (§ 11)
Insgesamt stehen für Windkraftanlagen 4 Mio. Euro im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge sind an die EAG-Abwicklungsstelle zu richten (OeMAG). Fördercalls 2022 für Windkraftanlagen beginnen Ende Mai (24.5.2022) und im September (20.9.2022).
Vorsicht: Anlagen müssen erstinstanzlich genehmigt sein und die Errichtungsarbeiten noch nicht begonnen haben. (§ 4)
409 Artikel,
Set 25/41
-
18.05.2021Statutenänderung der IG Windkraft
-
15.05.2021Weltweit erstes Windrad-Festival - alle Videos zum Nachschauen
-
11.05.202130-Grad-Marke immer früher im Jahr
-
10.05.2021Global 2000: Für unsere Gesundheit – Dein gutes Recht auf saubere Energie
-
06.05.2021oekostrom AG mit 1 Mio. Euro Gewinn
-
04.05.2021EEB Umfrage: Sorge um den Klimawandel bei jungen Europäer*innen größer als wegen COVID-19
-
03.05.2021Windkraft trotzt der Pandemie
-
30.04.2021Joe Biden’s Signal für den Umbau der Industriegesellschaft
-
30.04.2021Schweizer*innen wollen mehrheitlich Strom aus erneuerbaren Quellen
-
27.04.2021Rechenfehler – Infraschall von Windrädern viel schwächer als behauptet
409 Artikel,
Set 25/41