EAG-Investitions-Zuschüsse-Verordnung-Strom im April in Kraft getreten
Hiermit werden die Rahmenbedingungen zur Durchführung und Abwicklung von Investitionszuschüssen für kleine Windkraftanlagen, Photovoltaik, Biomasse- und Wasserkraftanlagen geregelt.
Kritisch anzumerken ist, dass Investitionszuschüsse für Windkraft nur für Anlagen mit einer Leistung von 20 kW bis 1 MW angedacht sind. Kleinstanlagen unter 20 kW sind somit nicht förderfähig. Für Anlagen von 20 kW bis 100 kW sind maximal 850 Euro/kW und für 100 kW bis 1 MW maximal 675 Euro/kW vorgesehen. (§ 5)
Zusätzlich ist bei der Einreichung auf die Ermittlung der förderfähigen Kosten sowie auf das Ausmaß der Förderung zu achten. Beispielhaft sind Finanzierungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Netzausbaumaßnahmen etc. nicht förderfähig (§ 10). Außerdem dürfen Investitionszuschüsse nur 65 % der förderfähigen Kosten bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie 45 % bei großen Unternehmen abdecken. (§ 11)
Insgesamt stehen für Windkraftanlagen 4 Mio. Euro im Jahr 2022 zur Verfügung. Anträge sind an die EAG-Abwicklungsstelle zu richten (OeMAG). Fördercalls 2022 für Windkraftanlagen beginnen Ende Mai (24.5.2022) und im September (20.9.2022).
Vorsicht: Anlagen müssen erstinstanzlich genehmigt sein und die Errichtungsarbeiten noch nicht begonnen haben. (§ 4)
409 Artikel,
Set 29/41
-
10.02.2021Kreislaufwirtschaft
-
10.02.2021Prominente Unternehmen setzen sich für Klimaschutz ein
-
10.02.2021Dänemark baut Energieinsel in der Nordsee um 28 Mrd. Euro
-
05.02.2021Greenpeace gewinnt französische Klimaklage: Historischer Sieg für den Klimaschutz
-
28.01.2021Willkommen Korea: Bachmann verstärkt die Präsenz in Asien
-
28.01.2021Windrad DIY-Buch
-
27.01.2021Biden beginnt Tag seines Amtsantritts mit Rückkehr der USA in die internationale Klimapolitik
-
26.01.2021Deutschland: Rekordrückgänge bei CO2-Emissionen und Kohleverstromung
-
14.01.2021APG: Energiewende kein Grund für Fast-Blackout
-
12.01.2021Klimavolksbegehren und ExpertInnen fordern von der Politik “Fahrplan zur Klimaneutralität”
409 Artikel,
Set 29/41