Drei-Punkte-Plan für schnellere Energiewende
Laut Bundesministerin Gewessler sollen die Maßnahmen dafür sorgen, dass in Zukunft mehr Flächen für die Energiewende bereitstehen, Verfahren schneller durchgeführt werden können und Doppelprüfungen vermieden werden.
Der Drei-Punkte-Plan sieht Folgendes vor:
1. Keine Blockade durch fehlende Energieraumplanung
2. Weniger Doppelprüfungen in Verfahren
3. Energiewende hat besonders hohes öffentliches Interesse
Die Vorschläge wurden durch das Klimaschutzministerium ausgearbeitet und sollen in die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Eingang finden. Damit mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) möglichst viele Projekte realisiert werden können, sollen mit dem Drei-Punkte-Plan nun effiziente und gute Verfahren sichergestellt werden.
Die Vorschläge wurden durch das Klimaschutzministerium ausgearbeitet und sollen in die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Eingang finden. Damit mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) möglichst viele Projekte realisiert werden können, sollen mit dem Drei-Punkte-Plan nun effiziente und gute Verfahren sichergestellt werden.
„Nur wenn wir Erneuerbare Energien so schnell wie möglich ausbauen, können wir uns aus der Klammer von Wladimir Putin befreien und unsere Freiheit und Unabhängigkeit in der Energieversorgung sichern. Windparks sind dabei ein ganz wesentlicher Baustein. ‚Windrad ja, aber nicht bei uns‘, geht sich nicht mehr aus. Für den schnellen Erneuerbaren-Ausbau braucht es Energieraumplanung, die entsprechende Flächen vorsieht. Wir wollen in Zukunft festlegen, dass es in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Widmung mehr für Erneuerbaren-Anlagen braucht, wenn eine entsprechende Energieraumplanung in Bundesländern fehlt“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
IG-Windkraft Geschäftsführer Stefan Moidl hält fest: „Erneuerbarer Strom ist ein unverzichtbarer Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Aktuell dauert die Genehmigung von Windparks durchschnittlich 5 bis 8 Jahre. Das können wir uns nicht länger leisten, nun braucht es umgehend ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare. Als Antwort auf die Energiekrise muss daher ein eigenes Paket für Vorhaben der Energiewende im UVP-G geschnürt werden.“
Keine Blockade durch fehlende Energieraumplanung
Aktuell unterscheiden sich die Grundlagen für die Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken von Bundesland zu Bundesland.
Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorliegen für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Windkraft-Zonen keine Widmung mehr erforderlich.
Doppelprüfungen in Verfahren vermeiden
In den aktuellen Verfahren wird oftmals mehrmals die gleiche Frage geprüft. Diese Doppelprüfungen sollen in Zukunft vermieden werden. Das Landschaftsbild im UVP-Verfahren soll nicht nochmals geprüft werden, wenn in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung stattgefunden hat.
Energiewende als hohes öffentliches Interesse
Die Energiewende soll ein besonderes hohes öffentliches Interesse bekommen. Wenn das im UVP-G festgelegt wird, dann hat dieses Kriterium in der Prüfung eine besonders hohe Priorität. Und genau für diese Projekte sehen wir auch weitere Erleichterungen im UVP-Verfahren vor. Wir brauchen eine schnelle Energiewende für unsere Unabhängigkeit von Putin.
Schnelle Verfahren mit gutem Naturschutz
Der „Drei-Punkte-Plan für eine schnellere Energiewende“ wurde mit dem Ziel entwickelt, schnelle Verfahren zu ermöglichen, die trotzdem auf die wertvolle Natur achtgeben und die Rechte der Beteiligten schützen. Der Plan bringt gezielte Maßnahmen, die die Verfahrenseffizienz steigern, ohne Einschränkungen bei der Qualität.
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