EU-Taxonomie: EREF sieht herben Rückschlag – Atomkraft und fossiles Gas sind bald „öko“
Das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament ist ein schwerer Rückschlag für klare Finanzierungsregeln nach Nachhaltigkeitskriterien. Die Interessen der Atom- und fossilen Gaslobby haben sich gegen solide Nachhaltigkeitsregeln für „Green Financing“ durchgesetzt. Somit werden Atom und Gas als „grün“ und nachhaltig eingestuft.
2021 stimmten der Europäische Rat und das Parlament für eine erste Verordnung über eine grüne Finanztaxonomie ((EU) 2020/852), die weltweit als Vorbild dient.
Ziel der Taxonomie-Verordnung ist es, klare Kriterien dafür zu haben, ob die Standards für grüne und nachhaltige Finanzen erfüllt sind. Damit wollte Europa grüne Investitionen fördern und "Greenwashing" verhindern.
Durch einen weiteren Rechtsakt und ohne jede öffentliche Konsultation oder Folgenabschätzung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission jedoch dieses abgewertet, indem sie zuließ, Atomkraft und fossiles Gas als grüne Technologie zu bezeichnen.
Die Europäische Kommission hat den Delegierten Rechtsakt zur Taxonomie am 9. März 2022 verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, unter bestimmten Bedingungen bestimmte Nuklear- und Gasenergieaktivitäten in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen.
Abstimmung
Für die Abstimmung am 6.7.2022 im Europäischen Parlament war eine Mehrheit von 353 (von 705) Stimmen erforderlich, um das grüne Siegel für Atomkraft und Gas zu stoppen. Leider konnte diese Mehrheit nicht erreicht werden. Es stimmten 328 dagegen, 278 Abgeordnete dafür und 33 enthielten sich der Abstimmung.
Nun steht man vor der Situation, in der man akzeptieren muss, dass die Taxonomie-Verordnung die Mühe und das Papier, zumindest vorerst, nicht wert ist.
Es gilt jetzt die Nichtigkeitsklagen gegen die EU-Kommission und den Erlass des Rechtsaktes abzuwarten.
Österreich gegen EU-Taxonomie
Österreich, das die EU-Taxonomie vor Gericht anfechten will, wird von Luxemburg unterstützt. Dabei hofft EREF auf eine wesentlich stärkere Beteiligung weiterer Mitgliedstaaten an der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mitgliedstaaten, wie Deutschland, müssen sich mit ihren Nachhaltigkeits- und Energiewendezielen auseinandersetzen und verteidigen. Sie müssen sich vor dem Gerichtshof gegen diesen Sabotageakt von Interessengruppen wie Gazprom stark machen.
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