Österreich klagt gegen nachhaltiges EU-Label für Atom und Gas
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung beschloss die EU-Kommission, Gas und Atomkraft als klimafreundliche Investitionen einzuordnen. Österreich hat dagegen am Freitag beim Europäischen Gerichtshof eine Klage eingereicht. Unterstützung dafür wird seitens Luxemburg erwartet.
Sinn der Taxonomie ist es, eine Basis dafür zu schaffen, welche Investitionen in der Zukunft als klimafreundlich gelten sollen und so dazu beizutragen, die finanziellen Mittel für die Klimawende sowie die EU-Klimaneutralität bis 2050 zu mobilisieren. Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete die Taxonomie-Entscheidung der Kommission allerdings als "Greenwashing-Programm für Atomenergie und fossiles Erdgas" und kritisierte, dass die Kommission damit "vor allem die Wünsche der Atomlobby" erfülle.
Geringe Aussicht auf Erfolg
Die Klage Österreichs fußt auf einem Gutachten internationaler Experten, welches besagt, dass Atomkraft nicht nachhaltig sei. Die Erfolgschancen der Klage vor dem EuGH werden von Juristen allerdings als gering eingeschätzt. Dazu kommt das Argument, dass die von der EU-Kommission vorgelegte Regelung auch juristisch falsch sei, da die Kommission nicht zu so weitreichenden politischen Entscheidungen befugt sei. Aufgeführt werden außerdem noch Verfahrensfehler, die die Mitgliedsstaaten zu wenig Zeit für die Beratung gehabt hätten.
Noch ist es möglich, das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern. Voraussetzung dafür ist, dass 20 der 27 Mitgliedsstaaten mit mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung dagegen stimmen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich.
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