Bund beeinsprucht burgenländische Erdrosselungsabgabe
Die im November präsentierte Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes, die eine drastische Anhebung der burgenländischen Landschaftsbild-Abgabe für Windkraft und PV bringen soll, wurde am 11. Jänner durch die Bundesregierung im Ministerrat beeinsprucht. Begründet wird der Einspruch damit, dass die Novelle Bundesinteressen entgegenstehe und die Klimaziele gefährde, nämlich die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energiequellen umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Der burgenländische Landtag hat Ende des vergangenen Jahres eine Novelle des Raumplanungsgesetzes beschlossen, welche eine dramatische Anhebung der Abgabe für Windkraft und PV vorsieht. Durch den Einspruch des Bundes, muss die Änderung nun erneut in den Landtag.
Versechfachung der Abgabe für Windkraft
Das Land Burgenland plant für Windkraft eine Abgabe in Höhe von 17.600 € pro Megawatt und für PV in Höhe von 6.500 € pro Hektar. Bei Windkraft handelt es sich dabei um eine Versechsfachung, bei Photovoltaik um eine Verfünffachung - zusätzliche Kosten, mit denen Anlagenbetreiber nie kalkuliert haben. Ein von den Branchenverbänden PV Austria und IG Windkraft beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer urteilt klar über die Verfassungswidrigkeit und EU-Unvereinbarkeit der geplanten Erhöhung.
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