Stellungnahme der IG Windkraft zum ElWG
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) ablösen. Es dient der Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie und bildet mit dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) und der Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG) ein Gesetzespaket.
Der Stromsektor hat sich stark in Richtung Erneuerbare Energien entwickelt – dieser Transformation will das ElWG gerecht werden: Laut Benedikt Ennser, Leiter der Abteilung Energierecht im BMK, soll mit dem ElWG der rechtliche Rahmen mit der gelebten Praxis in Einklang gebracht werden. Neue Marktrollen wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und „Aggregatoren“ werden ausgestaltet, der Fokus wird mehr auf Endkund:innen gelegt. Weiters sollen Lücken geschlossen und Unklarheiten beseitigt werden. Die doppelstöckige Struktur – derzeit existiert das ElWOG auf Bundesebene und neun „Landes-ElWOGs“ – wird weitestgehend vermieden. Für die Beschlussfassung im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Der Begutachtungsentwurf ist in weiten Teilen aus unserer Sicht sehr gelungen und berücksichtigt viele wichtige Forderungen der Windkraft, wiewohl es in einzelnen Punkten noch Verbesserungsbedarf gibt. Nicht zufriedenstellend ist insbesondere die Regelung zur Tragung der Systemnutzungsentgelte.
Folgende aus Sicht der Windkraft zentralen Punkte sind im Entwurf grundsätzlich positiv geregelt:
- Bedarfsgerechter und rascher Netzausbau
- Klare und transparente Regeln zum Netzanschluss
- Stärkung der Möglichkeiten dezentraler Versorgung
- Gesetzliche Verankerung regulatorischer Details (Zählpunkte und Virtuelle Zählpunkte)
- Vorgaben zum Netzengpassmanagement
Insbesondere bezüglich folgender Punkte besteht noch Verbesserungsbedarf:
- Bedarfsgerechter Netzausbau und Netzanschlusspflicht: ab gewisser Leistung auch Anschlusspflicht auf Ebene der Übertragungsnetze
- Systemnutzungsentgelte: Klarheit bezüglich Netzanschlussentgelt, bundesweite Wälzung der Kosten, keine Belastung von Erzeugern mit Netzverlustentgelt
- Bestimmungen bezüglich Durchführbarkeit von PPA-Verträgen
- Flexibler Netzzugang – Ausgestaltung von Details
- Stromspeicher von Netzentgelten befreien
- Definitionen der Maximalkapazität und der Engpassleistung einheitlich zu TOR und Netzdienstleistungs-Verordnung Strom
- Teilnahme von Erzeugern an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ohne Übertrag der Betriebs- und Verfügungsgewalt
- Energie-Control-Gesetz: Einbindung der Verbände erneuerbarer Energie: Erstellung von Marktregeln
Der Entwurf ist von 12.1.2024 bis 23.2.2024 in Begutachtung.
Sie finden ihn samt Erläuterungen hier.
Sie finden ihn samt Erläuterungen hier.
Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, hofft im Namen der Windkraftbranche, dass das ElWG bald in geeigneter Form beschlossen wird: „Die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes ist für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sowie für die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung“.
Die Stellungnahme der IG Windkraft finden Sie hier.
Die Stellungnahme der IG Windkraft finden Sie hier.
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