Deutsche Umwelthilfe mit Klage gegen Bundesregierung erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die deutsche Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss. Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, um die Klimaziele zu erreichen. Das Gericht gab damit zwei Klagen (für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie für den Landnutzungssektor) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.Â
Â
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.Â
Â
409 Artikel,
Set 2/41
-
24.10.2024Recycling einmal anders: Vom Windrad zum Tiny House
-
18.10.2024Spatenstich für den Windpark Maustrenk III
-
09.10.2024Global 2000 Factsheet attestiert Vorarlberg fehlende Klimaambitionen
-
02.10.2024Reportage: Windpark Silbersberg vor Fertigstellung
-
26.09.2024Klimaneutral 2040: Vorarlberger Landesgesetz über Erleichterungen zum Ausbau der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist erster Schritt
-
10.09.2024EEÖ: Licht oder Schatten, Rückenwind oder Flaute?
-
09.09.2024Windkraft-Zonierung in NÖ kundgemacht
-
04.09.2024China drängt auf europäischen Windmarkt
-
03.09.2024Plattform Steiermark klimaneutral2040 vorgestellt
-
30.08.2024Climate Star: Klimabündnis sucht die besten Klimaschutzprojekte
409 Artikel,
Set 2/41