Deutsche Umwelthilfe mit Klage gegen Bundesregierung erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die deutsche Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss. Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, um die Klimaziele zu erreichen. Das Gericht gab damit zwei Klagen (für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie für den Landnutzungssektor) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.
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