Deutsche Umwelthilfe mit Klage gegen Bundesregierung erfolgreich
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die deutsche Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss. Die bisherigen Maßnahmen seien unzureichend, um die Klimaziele zu erreichen. Das Gericht gab damit zwei Klagen (für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie für den Landnutzungssektor) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.Â
Â
Die Regierung kann in Revision gehen und die Wirksamkeit des Urteils damit verzögern. Dann wäre im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die DUH hatte bereits 2023 mit der Forderung eines Klimasofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude einen juristischen Erfolg erzielt.Â
Â
426 Artikel,
Set 43/43
-
29.08.2019Erfolgreiche Inspektion mit Hubschrauber-Drohne in der Nordsee
-
28.08.2019Klimavolksbegehren
-
21.08.2019Wind-Auktion für den guten Zweck
-
08.08.2019Neuer IPCC Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme
-
02.08.2019Aufhebung des Mischpreisverfahrens in Deutschland - Umstellung auch in Österreich
-
19.12.2018Heimischer Strom extrem benachteiligt
426 Artikel,
Set 43/43