Der Weg zum Wind

Der Wegweiser zur Planung eines Windparks

Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer großen netzgekoppelten Windkraftanlage werden im Folgenden kurz dargestellt. Falls Sie sich für die Errichtung einer kleinen Windkraftanlage (Leistung bis ca. 30 Kilowatt) interessieren, finden Sie Informationen dazu auf der IG Windkraft Webseite: www.kleine-windkraft.at

1. Wahl des richtigen Standorts

Abgesehen von guten Windverhältnissen sind folgende Dinge zu beachten: Infrastruktur (LKW-fähige Zufahrt), Netzanschlussmöglichkeit (Anfrage an lokalen Netzbetreiber), ausreichender Abstand zu bewohntem Gebiet (etwa in NÖ mindestens 1200 m, in anderen Ländern idR mindestens 1000 m), Nutzungsrecht des Grundstücks (Kauf, Pacht). Unerlässlich ist eine fundierte Windmessung, die Windkraft-Planungsbüros durchführen.
Übersicht Abstandsregelungen

2. Informationsarbeit

Aufklärung und Miteinbeziehen der Bevölkerung und der Gemeinde sind unerlässlich. In den meisten Fällen ist ohnehin nach den raumordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes eine Flächenwidmung erforderlich, für welche die Gemeinden zuständig sind.

3. Vorgespräche bei den relevanten Genehmigungsbehörden

4. Genehmigungsverfahren

Windkraftanlagen werden in strengen Genehmigungsverfahren auf ihre Sicherheit für Mensch und Natur geprüft. Bei größeren Windparks muss in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-Gesetz durchgeführt werden, denn ab einer Schwelle von 30 Megawatt Gesamtleistung oder 20 Konvertern sind Windkraftanlagen UVP-pflichtig. Dies gilt in Fällen über einer Seehöhe von 1.000 m oder in Schutzgebieten bereits ab einer Leistung von 15 MW oder 10 Konvertern. Es kommt dann zu einer Verfahrenskonzentration bei der Landesregierung unter umfassender Einbindung der Öffentlichkeit. Dabei werden die betroffenen Materiengesetze wie Elektrizitätswesengesetz, Bauordnung, Naturschutzgesetz oder Luftfahrtgesetz berücksichtigt und in einem Bescheidverfahren abgehandelt. 
Unterhalb der UVP-Schwellenwerte sind die Anlagen in einzelnen Verfahren zu genehmigen (Naturschutz, Elektrizitätsrecht, Luftfahrt, etc.).
 
Windkraftanlagen sind im Allgemeinen den gesetzlichen Bestimmungen für die Errichtung von Bauwerken unterstellt. Es müssen verschiedene Aspekte beachtet werden: 
• Baurecht
• Raumordnungsrecht (Flächenwidmung)
• Elektrizitätsrecht
• Naturschutzrecht
• Luftfahrtrecht
• Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht
 
Abgesehen vom Luftfahrtrecht und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sind die verschiedenen Agenden in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für das Baurecht gilt beispielsweise, dass in NÖ Stromerzeugungsanlagen, die einer elektrizitätsrechtlichen Genehmigung bedürfen, von der NÖ Bauordnung 1996 ausgenommen sind, die baurechtlichen Aspekte werden im Elektrizitätsrecht-Verfahren berücksichtigt. In anderen Ländern gibt es ein eigenes Bauverfahren.

Eigene Flächenwidmung für Windkraft (Gemeinde, Landesregierung)

In einigen Ländern sieht das Raumordnungsrecht eine eigene Widmung für Windkraftanlagen vor, dies etwa in Niederösterreich, Salzburg oder Oberösterreich. Teilweise ist eine Widmung erforderlich im Burgenland (für Anlagen unter 15 MW Gesamtleistung) oder in der Steiermark (außer man befindet sich in einer Vorrangzone). Zuständig für die Widmung ist die Gemeinde.
Durch eine im März 2023 in Kraft getretene Änderung des UVP-G ist in Fällen, wo eine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, in solchen Zonen keine Flächenwidmung der Gemeinden mehr erforderlich. In Fällen, wo keine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, ist eine Genehmigung von Anlagen unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Widmung aber unter Nachweis einer Zustimmungserklärung der Gemeinde möglich.

Zuständige Behörden

Die Landesregierung ist zuständig für das UVP-Verfahren, falls es zur Genehmigung von Anlagen unterhalb der UVP-Schwelle kommt, für die elektrizitätsrechtliche Bewilligung. Für das naturschutzrechtliche Verfahren zuständig ist in der Regel die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Für das luftfahrtbehördliche Verfahren zuständig ist der Landeshauptmann. Liegt der Standort in einer luftfahrtrechtlichen Sicherheitszone, besteht auch eine Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, innerhalb des Radarbereiches eine Zuständigkeit der Austro-Control.

Schwerpunkte in den Genehmigungsverfahren

Elektrizitätsrechtliches Verfahren (Landesregierung)

  • Elektrizitätsrechtliche und baurechtliche Vorschriften
  • Schall und Schattenwurf

Naturschutzrechtliches Verfahren (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)

  • Landschaftsbild
  • Erholungswert der Landschaft
  • Vogelschutz, Naturschutz

Luftfahrtbehördliches Verfahren (Landeshauptmann/-frau)
 
    - Sicherheit der Luftfahrt - Luftfahrthindernis

Planungsbüros für Windkraft

Detailauskünfte erfragen Sie am besten bei den zuständigen Beamten. Die betreffenden Gesetze findet man im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS auf www.ris.bka.gv.at.

Wir empfehlen Ihnen, Projekte jedenfalls gemeinsam mit einem Planungsbüro für Windkraftprojekte durchzuführen. Die Planung ist kompliziert und eine kompetente Hilfe unerlässlich. Die Planungsbüros führen alle Planungsschritte von der Idee bis zur fertigen Windkraftanlage durch: Windmessungen, Organisation von Infoveranstaltungen, Moderation von Konflikten, Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, Berechnung der Schallausbreitung, des Schattenwurfs und der Wirtschaftlichkeit, Ausschreibung für Lieferung und Montage der Windkraftanlagen, Bauaufsicht etc.