Der aktuelle Einspeisetarif
Der Einspeisetarif ist jener Preis, den Ökostromerzeuger für die von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG abgenommene Energie erhalten.
Einspeisetarif 2018 und 2019 – Stellungnahme
Der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Entwurf der Einspeistarifverordnung 2018 wurde Anfang Dezember für Stellungnahmen ausgesandt. Die IG Windkraft kritisiert scharf, dass die vorgeschlagene Senkung der Tarife gesetzlich nicht gerechtfertigt ist und auf falschen Annahmen beruht.
Ende 2017 wurden schlussendlich die Tarife dennoch mit einer starken Senkung von 8,4% beschlossen. Somit ist die Absenkung deutlich höher als in den letzten Jahren (zwischen 1% und 2,5 %).
Einspeisetarife
Für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen beträgt der Einspeisetarif gemäß Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016:
2016: 9,04 Cent/kWh Windstrom
bei Antragstellung bei der Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2016
2017: 8,95 Cent/kWh Windstrom
bei Antragstellung bei der Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2017
2018 8,20 Cent/kWh Windstrom
bei Antragstellung bei der Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2018
2019 8,12 Cent/kWh Windstrom
bei Antragstellung bei der Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2019
Für Anlagen, für welche bereits einmal ein Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle abgeschlossen wurde, gelten der Tarif und die Laufzeit gemäß den Konditionen des erstmaligen Vertragsabschlusses.
Die Tarife sind für jedes Kalenderjahr gesondert zu bestimmen. Sofern zweckmäßig, ist es zulässig, die Tarife für zwei oder mehrere Kalenderjahre im Vorhinein festzulegen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung gelten die Vorjahrestarife mit einem Abschlag (- 8 % bei PV, - 1 % bei allen anderen Technologien) weiter (vgl. § 19 ÖSG 2012).
Details
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Einspeisetarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle ab 1. Jänner 2016 bis Ende des Jahres 2017 verpflichtet ist (Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2016 – ÖSET-VO 2016)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_459/BGBLA_2015_II_459.html
Tarife bei Antragstellung 2014 und 2015:
Zufolge der Novelle der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 beträgt der Tarif für Anträge, die im Jahr 2014 bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt werden, 9,36 cent/kWh und für Anträge, die im Jahr 2015 gestellt werden, ein Tarif mit Abschlag von 1% auf den Vorjahreswert (9,27 cent/kWh). Diese Werte ergeben sich aus § 13a Abs 1 und Abs 2 der ÖSET-VO 2012 in der Fassung der Verordnung BGBl II Nr. 503/2013.
Downloads
- Einspeisetarif-Verordnung Tarife 2018 2019
- Einspeisetarif-Verordnung Tarife 2016 2017.pdf
- Novelle Ökostrom Verordnung 2012 (Tarife 2014 und tlw. 2015)
- Ökostrom Verordnung ab 1. Juli 2012 bis Ende 2013.pdf
- Ökostrom Verordnung 2012.pdf
- Ökostrom Verordnung 2011.pdf
- Ökostrom Verordnung 2010.pdf
- Ökostrom Verordnung 2009.pdf
- Ökostrom Verordnung 2008.pdf
- Ökostrom Verordnung 2006.pdf
- Einspeisetarif Verordnung 2002 - für Anlagen, die bis 30.6.2006 in Betrieb gehen.pdf