Erneuerbare Richtline

Die EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält Bestimmungen für alle Energien aus erneuerbaren Quellen

Europa will mit dieser wegweisenden Richtlinie den Anteil erneuerbarer Energie von derzeit 8,5% auf 20% im Jahr 2020 erhöhen. Für die Mitgliedstaaten gibt es individuelle Ziele gemessen am Bruttoendenergieverbrauch. Österreich muss den Anteil von 23,3 % im Jahr 2005 auf 34 % im Jahr 2020 steigern. Zusätzlich werden Zwischenziele für jeweils zweijährige Perioden (Richtkurs) festgelegt: In der Periode 2011 und 2012 muss 20 %, 2013 und 2014 30 %, 2015 und 2016 45 %, 2017 und 2018 65 % des Zieles bis 2020 erreicht werden.
Die Mitgliedstaaten müssen „wirksame Maßnahmen“ setzen, um ihre Ziele zu erreichen.

Nationaler Aktionsplan NREAP

Jeder Mitgliedstaat hatte bis Juni 2010 einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen und der EU Kommission zu übermitteln. Darin werden nationale Gesamtziele für den Verkehrs-, Strom-, sowie Wärme- und Kältesektor sowie angemessene Maßnahmen festgelegt. Die Kommission prüft die Aktionspläne, kann Empfehlungen abgeben und berichtet dem EU Parlament.



Link zur Europäischen Kommission, Generaldirektion Energie:
http://ec.europa.eu/energy/renewables/index_en.htm

Link zur Übersicht über die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten
http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/action_plan_en.htm
Link zur EU-Transparenzplattform

Follow-up zur Richtlinie

PDF zum Download:
Mitteilung der EU-Kommission: Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020