Elektrizitätsbinnenmarkt: Richtlinie und Verordnung

Überblick über die neuen EU-Vorschriften zum Strommarkt

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Die Liberalisierung der Energiemärkte wurde von der EU durch drei „Liberalisierungspakete“ (1996, 2001 und 2009) vorangetrieben, die aktuelle Regulierung des Elektrizitätsmarktes beruht auf den Rechtsakten des „Dritten Liberalisierungspakts“ aus 2009. Diese wurden im Rahmen des von der EU Kommission 2016 vorgeschlagenen umfangreichen „Clean-Energy-Pakets“ umfassend überarbeitet. Am 14. Juni 2019 wurden die neue Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie, die neue Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung sowie zwei weitere für den Strommarkt wichtige Verordnungen im Amtsblatt der EU kundgemacht.

Geltung und Umsetzungsfristen der Rechtsakte des Clean-Energy-Pakets

Das Clean-Energy-Paket umfasst folgende Rechtsakte:

Gebäudeeffizienz-RL (EU) 2018/844: Umsetzung bis 10.03.2020
Energieeffizienz-RL (EU) 2018/2002: Umsetzung bis 25.06.2020
Erneuerbare-Energien-RL (EU) 2018/2001: Umsetzung bis 30.06.2021
Governance-VO (EU) 2018/1999: Unmittelbare Geltung seit 24.12.2018
Elektrizitätsbinnenmarkt-RL (EU) 2019/944: Umsetzung bis 31.12.2020
Elektrizitätsbinnenmarkt-VO (EU) 2019/943: Unmittelbare Geltung ab 01.01.2020
ACER-VO (EU) 2019/942: Unmittelbare Geltung 20 Tage nach Kundmachung im Amtsblatt.

Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie

Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie regelt allgemeine Grundsätze zu Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätsmarktes sowie dessen Akteure, Preisbildung und Energiearmut, Markt- und Netzzugang, Aufgaben der Netzbetreiber, Unbundling, Verbraucherschutz sowie nationale Regulierungsbehörden. Diese Regeln gelten nicht unmittelbar und sind von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung

Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung enthält detaillierte Regeln zur Funktionsweise des Elektrizitätsmarktes, Gebotszonen und Interkonnektoren, Engpassmanagement, Abruf von Erzeugungsanlagen und Redispatch, Netzentgelte, Kapazitätsmechanismen sowie Regeln zu den Verfahren betreffend Netzkodizes und Leitlinien. Anders als die Richtlinie ist die Verordnung unmittelbar anwendbar und bedarf keiner weiteren Umsetzung, Mitgliedstaaten dürfen jedoch detailliertere Regelungen erlassen.

Weiterführende Links

Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung: VERORDNUNG (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung)
Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie: RICHTLINIE (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung)
Risikovorsorge-Verordnung: VERORDNUNG (EU) 2019/941 vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG
ACER -Verordnung: VERORDNUNG (EU) 2019/942 vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung)

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