Neuregelung der Ökostrom-Förderung
Position der IG Windkraft zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG 2020)
Die IG Windkraft begrüßt das Vorhaben, die Ökostromförderung sowie das Vermarktungsumfeld umfassend und rasch neu zu regeln. Die gleichrangige Behandlung aller erneuerbaren Energietechnologien sowie das Bestreben einer möglichst breiten Partizipation der Bevölkerung sind sehr positiv zu sehen. Die Windkraft bekennt sich zu mehr Marktnähe und Systemverantwortung. Das grundsätzlich vorgeschlagene Marktprämienmodell ist auch für Windkraft das am besten geeignete Fördermodell. Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe der Windkraftförderung sind jedoch aufgrund der österreichischen Marktverhältnisse ungeeignet, die angestrebten Ziele von Windkraftausbau und Minimierung der Förderkosten zu erreichen. Entscheidend werden auch klare technologiespezifische Mengenziele sein. Die IG Windkraft möchte sich aktiv in einen inhaltlichen Dialog bezüglich der Ausgestaltung des EAG 2020 einbringen. Für diese Ausgestaltung sind valide Grundlagen vor allem hinsichtlich der Wahl des geeigneten Fördersystems unerlässlich.
Folgende Eckpunkte sind beim EAG 2020 entscheidend:
- Das 2030-Ziel ist durch einen Zielerreichungspfad und klare Mengenziele für die einzelnen Technologien zu konkretisieren.
- Um bei einem prognostizierten Stromverbrauch im Jahr 2030 von 80 bis 85 TWh 100 % Strom aus erneuerbaren Energien erreichen zu können, bedarf es des zusätzlichen Ausbaus von 28 bis 33 TWh und nicht nur von rund 22 bis 27 TWh (da die industrielle Eigenerzeugung einzubeziehen ist).
- Die Windkraft kann bis 2030 auf 7.500 Megawatt Leistung bzw. 22,5 TWh ausgebaut werden.
- Das Fördersystem sollte technologiespezifisch ausgestaltet sein, um den Unterschieden der Technologien Rechnung zu tragen und einen optmalen Energiemix zu erhalten, weil das 100%-Ziel sonst nicht erreicht werden kann.
- Als Fördersystem für Windkraft eignet sich das seit mehreren Jahren erprobte Marktprämienmodell (variable Prämie mit monatlicher Anpassung des durchschnittlichen Marktwertes und der Prämie).
- Eine Festlegung der Marktprämie für Windenergie an Land mittels Ausschreibungen hat sich international bisher nicht bewährt, ist für die österreichischen Verhältnisse nicht geeignet und ist unter Berufung auf die Ausnahmegründe von Rn. 126 der EU-Leitlinien abzulehnen. Angesichts des raschen Handlungsbedarfs und der hohen Ausbauziele darf das Fördersystem nicht zum Versuchslabor werden.
- Die Förderhöhe sollte administrativ für 20 Jahre festgelegt werden.
- Für eine effiziente Fördergeldvergabe sollte ein standortdifferenziertes Modell (ähnlich wie in Deutschland) zur Anwendung kommen. Für die Netzintegration und die Akzeptanz der Bevölkerung ist eine größere Verteilung des Windkraftausbaus sinnvoll und volkswirtschaftlich günstiger.
- Da die Windkraftbetreiber in Zukunft verpflichtet sind, den Windstrom selbst zu vermarkten, sollte zur Markteinführung eine Managementprämie vorgesehen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein verbessertes Marktumfeld an den Stromabsatzmärkten (u.a. gesicherter liquider Viertelstundenhandel).
- Rechtsicherheit für die bei der OeMAG gereihten Förderanträge durch Warteschlangenabbau im geltenden System, um den ambitionierten Ausbau bis 2030 bereits jetzt zu beginnen.
- Wahlrecht für bestehende Anlagen in das neue Marktprämiensystem
- Abwicklung/Auszahlung der Marktprämie über die OeMAG: Wie bei der Tarifförderung zahlt die OeMAG die Marktprämie aus, daneben eigene Vermarktung der Energie durch die Betreiber und ihre Partner.
Die Umstellung von den Einspeisetarifen auf ein System der Marktprämien ist ein bedeutender Schritt. Das Marktprämienmodell stellt ein Fördermodell dar, mit dem marktdienliches Verhalten für die Direktvermarktung der Energie durch die Erzeuger angereizt werden kann.
Die Ausgestaltung des Systems im Detail ist von besonderer Bedeutung. Die IG Windkraft hat auf Grundlage von zwei Studien der Österreichischen Energieagentur und des Beratungsunternehmens Inercomp Eckpunkte für ein tragfähiges Modell für Österreich entworfen.
Die wichtigsten Elemente davon sind:
- gleitende Marktprämien und Direktvermarktung der Energie
- Technologiespezifische Berechnung des Marktwertes zur Anpassung der gleitenden Marktprämie
- Anbindung an die tatsächlichen Marktplätze bei der Berechnung des Marktwertes (Spotmarkt und Intraday)
- Monatliche Berechnung und Auszahlung der Marktprämie
- Managementprämie für den Aufbau der Direktvermarktung für ein faires „level playing field“
- Berücksichtigung des Spotpreises und des Intradaypreises als Kriterium, um bei negativen Preisen die Förderung nicht zu gewähren.
Downloads
- Ministerratsvortrag EAG2020 - IGW Stellungnahme (PDF)
- Download: Forderungen an das EAG (PDF)
- IG Windkraft Papier zu Marktprämien für Österreich (PDF)
- Foliensatz von Inercomp „Marktprämienmodell für Windkraft in Österreich (PDF)
- Foliensatz der Österreichischen Energieagentur „Referenzmarktwert im neuen österreichischen Strommarkt (PDF)
- IGW Beiträge Template ElWOG
- IGW Beiträge Template ÖSG
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