6. Standortdifferenzierung der Förderung

Position der IG Windkraft zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG 2020)

© Astrid Knie
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Für das Erreichen der Energieziele braucht es die Nutzung der Windkraft in ganz Österreich. Das Fördermodell muss daher im Sinne einer effizienten Vergabe nach der Standortqualität differenzieren: weniger gute Standorte erhalten mehr, sehr gute Standorte weniger Förderung. Die Förderung der Windkraft sollte in Zukunft durch ein Referenzertragsmodell mit Differenzierungsfaktoren, welche die spezifisch österreichischen Gegebenheiten berücksichtigen, erfolgen.

Bisher fand der Ausbau der Windkraft sehr konzentriert in einigen wenigen Regionen in Ostösterreich (Niederösterreich und Burgenland) und zum kleinen Teil in der Steiermark statt. Je nach Windaufkommen und damit erzielbarem Ertrag haben Standorte in Österreich verschiedene Güteklassen. Die derzeitigen Windkraftanlagen liegen zu einem großen Teil in Gebieten mit überdurchschnittlich guten Windverhältnissen.

Um die Ausbauziele 2030 zu erreichen, wird es unerlässlich sein, vermehrt auch in anderen Regionen und Bundesländern windschwächere Standorte zu erschließen, die jedoch immer noch sehr gut geeignet für die Nutzung der Windenergie sind. Dazu sind im Vergleich zu den Spitzenstandorten etwas höhere Tarife notwendig, andererseits erhalten aber die Spitzenstandorte nicht mehr als erforderlich. Dabei ist wichtig festzustellen, dass nur ein Teil des Mehr-/Minderertrags ausgeglichen wird und diese Korrektur nach oben gedeckelt ist, damit unter den gegebenen Verhältnissen nach wie vor ein Anreiz bestehen bleibt, die effizientesten Standorte zu nutzen.

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