Neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen ab Jänner 2022
Die EU-Kommission hat am 21. Dezember 2021 neue Leitlinien für Staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeilhilfen beschlossen
Sie werden ab Jänner 2022 gelten.
Die neuen Leitlinien beinhalten wichtige Anpassungen der Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission, insbesondere jene des europäischen Grünen Deals, sowie an neuere rechtliche Änderungen und Vorschläge der Kommission in den Bereichen Energie und Umwelt wie das „Fit für 55“-Paket.
Sie sehen insbesondere Folgendes vor:
- Ausweitung der Kategorien von Investitionen und Technologien, die die Mitgliedstaaten fördern können
- Erläuterungen zu Beihilfen für zahlreiche für den Grünen Deal relevante Bereiche: Neue und aktualisierte Abschnitte bieten Erläuterungen zu Beihilfen zur Vermeidung oder Verringerung von nicht durch Treibhausgase bedingter Umweltverschmutzung
- Änderung der geltenden Vorschriften über Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen.
- Einführung von Schutzvorkehrungen, die sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam dort eingesetzt werden, wo sie für eine Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes erforderlich sind
- Gewährleistung der Kohärenz mit den relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie