Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz Burgenland
IG Windkraft begrüßt den großen Wurf, lehnt aber Besteuerung von bestehenden Windrädern ab
Bild: © AdobeStock_PatrikNeves
St. Pölten, am 5.4.2022: Die IG Windkraft begrüßt den großen Wurf des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes, lehnt aber die Besteuerung bestehender Windräder ab. „Das Burgenland zeigt vor, wie es gehen kann, so schnell wie möglich von Gas und Erdöl unabhängig zu werden. Dies kann ein Beispiel für andere Bundesländer sein“, zeigt sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, erfreut. “Trotzdem weist die IG Windkraft darauf hin, dass man mit der geplanten Besteuerung bestehender Windkraftanlagen dem EU-Recht widerspricht. „Es ist unverständlich, wieso man eine neue Steuer gerade nur für jene Technologien einführt, die in Zukunft die Hauptlast des Erneuerbaren-Ausbaus schultern müssen, während fossile Energien unbeschränkt Gewinne abschöpfen“, ärgert sich Moidl und fordert, von dieser Besteuerung abzusehen.
Am Donnerstag soll der burgenländische Landtag ein Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern verabschieden. Damit sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Erreichen der Klimaneutralität 2030 und den erforderlichen Ausbau von Windkraft- und PV-Anlagen geschaffen werden. „Beim Burgenland sieht man, was ein Land tun kann, um aktiv die Energiewende voranzutreiben“, zeigt sich Moidl begeistert: „Damit rückt die Klimaneutralität im Burgenland in greifbare Nähe.“
Vor nicht einmal einem Monat hat das Burgenland diese gesetzlichen Änderungen angekündigt. Am 7. April sollen sie nun bereits im Landtag beschlossen werden. „Der nächste Schritt sind dann neue Flächenausweisungen“, bemerkt Moidl. Angekündigt wurden Flächen für 350 neue Windkraftanlagen. „Am Burgenland sollten sich die anderen Bundesländer ein Beispiel nehmen, wie schnell man auf die aktuelle Energiekrise angemessen reagieren kann“, so Moidl.
Erneuerbaren-Beschleunigungs-Gesetz
„Mit den gesetzlichen Änderungen kommen viele Dinge, die den Ausbau der Windkraft und der Photovoltaik deutlich beschleunigen werden“, freut sich Moidl. In Eignungszonen soll in Zukunft das Widmungserfordernis für Windparks über 15 MW Leistung gänzlich entfallen. Kundmachungen sollen in den digitalen Raum verlagert werden, bei den Einreichunterlagen sollen Erleichterungen kommen, das öffentliche Interesse an Windkraft und PV wird verankert.
Eingriff in bestehendes Recht bringt Unsicherheit
Teil der gesetzlichen Änderungen soll auch eine zusätzliche Landschaftsabgabe für bestehende Windräder und PV-Anlagen sein. „Dass man die Windkraft und die Photovoltaik mit einer zusätzlichen Steuer belegen will, wo man doch bei beiden Technologien hohe Investitionen in den nächsten Jahren haben möchte, ist unverständlich und nicht sachgerecht“, bemerkt Moidl. Die nun geplante Abgabe für bestehende Anlagen widerspricht der Erneuerbaren-Richtlinie der EU, die solche rückwirkenden Eingriffe ausschließt. Dies wurde bei der Einführung der Abgabe 2021 berücksichtigt und bestehende Anlagen von der Abgabe ausgenommen. Für die außerdem vorgesehene Erhöhung der Abgabe bei neuen Anlagen fehlt auch ein gesetzlicher Bezug zu den Strommarktpreisen. Bei wieder sinkenden Strompreisen wäre die geplante Höhe der Abgabe eine ungerechtfertigte Belastung. „Wieso gerade jene Technologien mit Steuern belegt werden, die in Zukunft die Hauptlast des Ausbaus schultern müssen, während der fossile Energiesektor weiter unbegrenzt Gewinne abschöpft, ist wirklich unverständlich“, bemerkt Moidl abschließend.
Anmeldung zum Presseverteiler
Sie sind Journalist*in und möchten Informationen über unsere Arbeit erhalten? Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Jetzt anmelden!
Downloads