REPowerEU
In dem am 18.5.2022 von der EU-Kommission präsentierten Paket „REPowerEU“ sind wesentliche Änderungen im Genehmigungsprozess für Windkraftanlagen enthalten.
Das präsentierte Paket „REPowerEU“ enthält unter anderem einen Vorschlag für die Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Das Ziel für den Erneuerbaren-Anteil für 2030 soll auf 45 % angehoben werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die EU-Kommission stärkt damit die Energieraumplanung, schreibt eine verpflichtende Ausweisung von Zonen für Erneuerbare vor und strafft das Genehmigungsverfahren.
Go-To-Areas als Flächen für den raschen Windkraftausbau
Die geplante Änderung bringt eine bindende Energieraumplanung und verpflichtet Österreich, Vorrangzonen für den Windkraftausbau auszuweisen, die vorgeprüft sind.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien wird außerdem klar verankert, dass dieser im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient, wodurch eine klare Bevorzugung von erneuerbaren Energien bei der Genehmigung ermöglicht wird. Darüber hinaus soll das Genehmigungsverfahren in diesen Zonen deutlich gestrafft werden. Des Weiteren enthält das präsentierte Paket der EU-Kommission umfangreiche Vorschläge zur EU-Solarstrategie, zum Biomethan-Plan, zu Energieeffizienz und Energiesparen sowie zur Diversifizierung der Versorgung.
Weiterführende Links
Zur Presseaussendung der EU-Kommission (englisch)
Zum Dokument betreffend Novellierung der EE-Richtlinie (englisch)