IG Windkraft: Verbesserungsbedarf bei Marktprämienverordnung
Aktuellen Entwicklungen muss Rechnung getragen werden, damit Windkraftausbau jetzt Fahrt aufnimmt
St. Pölten, am 30.06.2022: Erfreut zeigt sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft darüber, dass nun ein Verordnungsentwurf für die Festlegung von Details für das Ökostrom-Marktprämiensystem vorgelegt wurde. In zentralen Punkten ortet er noch Verbesserungsbedarf, damit der erwartete Ausbauschub bei Windkraft tatsächlich kommt. „Die wenigen Änderungen im Detail sind essentiell, damit der Ausbauboom bei der Windkraft, den wir in der jetzigen Energiekrise so dringend brauchen, endlich kommen kann“, so Moidl.
„Mit Vorliegen der Marktprämienverordnung ist es in Griffweite, dass nach zweieinhalb Jahren endlich wieder Förderverträge für Windkraftanlagen vergeben werden können“, freut sich Moidl und führt weiter aus: „Bei den aktuell hohen Strompreisen an den Märkten, kann hier nicht mehr von Förderung gesprochen werden. Erlöse müssen zurückgezahlt werden, wenn sie über eine bestimmte Höhe steigen. Die Verträge dienen lediglich als Absicherung für die Zukunft, damit eine Finanzierung der Windparkprojekt möglich ist.“ Gleichzeitig ist der rasche Ausbau der Windkraft und aller erneuerbarer Energien eine Art Lebensversicherung für die Bevölkerung und den österreichischen Wirtschaftsstandort. „Der umgehende Ausbau der erneuerbaren Energien ist unerlässlich für eine sichere, saubere und kostengünstige Energieversorgung Österreichs“, so Moidl.
Details entscheiden über Wirksamkeit
Bei der Marktprämienverordnung bedarf es noch entscheidender Korrekturen. „Werden diese nicht umgesetzt läuft das frisch gebackene EAG Gefahr den dringend nötigen Ausbauschub nicht auslösen zu können“, bemerkt Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft. Generell sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten mit Preisen berechnet, die in den letzten Monaten stark im Steigen begriffen sind. Wesentliche Parameter haben sich in den vergangenen Monaten wesentlich verändert. „Hier besteht deutlicher Anpassungsbedarf. Es ist nicht verständlich, warum bei Windkraft die Höchstgebotsgrenze, anders als bei der Photovoltaik oder der Biomasse wo sie bei 5 % bzw. 10 % liegt, nur 1 % über den errechneten theoretischen Erzeugungskosten liegen soll. Dies vermindert den Anreiz für den Ausbau. Auch bei der Standortdifferenzierung der Förderung bedarf es noch des richtigen Feintunings, damit Projekte im alpinen Raum oder Kleinprojekte tatsächlich gebaut werden können“, so Nährer.
Die IG Windkraft hat eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt, was in der Verordnung noch zu verbessern ist, damit die Verordnung zu den aktuellen Entwicklungen passt. „Es handelt sich hier um Kleinigkeiten, die allerdings für die Projekte entscheidend sind. Aus Sicht der Zahler allerdings haben sie keine Auswirkung, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten und damit über den erwartbaren Förderungen liegen und die EAG-Verträge somit vor allem eine Art der Absicherung für die Erzeuger sind", fordert Moidl: „Die Bundesregierung muss alles tun, damit nach Jahren der Verunsicherung endlich wieder Investitionssicherheit gewährleistet ist und die Projekte in großem Maßstab in Angriff genommen werden können. Dafür ist eine Nachbesserung bei der Höchstgebotsgrenze und beim Anzulegenden Wert jedenfalls erforderlich.“
Anmeldung zum Presseverteiler
Sie sind Journalist*in und möchten Informationen über unsere Arbeit erhalten? Gerne nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. Jetzt anmelden!
Downloads