EU-Meilenstein: Erneuerbaren Richtlinie RED III wurde veröffentlicht

Umsetzung in nationales Recht muss nun rasch folgen

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Gestern wurde eine bedeutende Änderung der Erneuerbaren Richtlinie RED III der Europäischen Union veröffentlicht. Damit sind zusätzliche Vorgaben der EU in Kraft, die den Ausbau der erneuerbaren Energie weiter dynamisieren werden. Der Druck auf die Mitgliedstaaten wird dadurch ordentlich erhöht, um den Ausbau der Erneuerbaren in Gang zu bringen. Neue Ziele, raschere und vereinfachte Genehmigungsverfahren, verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Veröffentlichung von Plänen, die den Zielsetzungen entsprechen, sind Teil der Verordnung. „Mit der RED III gibt es nun neue gesetzliche Instrumente für Österreich, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu beschleunigen“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Wir sind hoffnungsfroh, dass die neuen Vorgaben der EU deutlichen Rückenwind für die Umsetzung der Erneuerbaren in Österreich bringen werden.“

Am Dienstag wurde die Erneuerbaren Richtlinie (RED III) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese regelt den Ausbau der erneuerbaren Energien und legt neue Ziele für die Reduktion des Treibhausgasausstoßes fest. Die RED III hat die: „Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030 festgelegt“.  Weiters ist in der Verordnung zu lesen: „Energie aus erneuerbaren Quellen spielt bei der Verwirklichung dieser Ziele eine wesentliche Rolle, da derzeit über 75 % der gesamten THG-Emissionen in der Union auf den Wirtschaftszweig Energie entfallen.“ Damit muss auch der Anteil an erneuerbarer Energie bis 2030 verpflichtend auf 42,5 Prozent angehoben werden. „Über dieses zwingend vorgeschriebene Maß hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen“ 45 Prozent zu erreichen. „Die RED III schafft neue Möglichkeiten und wird den Druck auch auf Österreich erhöhen, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen“, bemerkt Moidl: „Besonders sind nun die Bundesländer gefordert, die Flächenausweisung umzusetzen und an die neuen Regelungen anzupassen.“

Beschleunigungsgebiete für den Ausbau der Windkraft

Für die Windkraft sind in 18 bzw. 27 Monaten eigene Zonen und auch Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen die Umsetzung der Anlagen deutlich schneller als bisher vonstattengehen kann. „Es ist jedoch angezeigt, zwischen Projekten in Gebieten zu unterscheiden, die für die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet sind und für die die Fristen gestrafft werden können, d. h. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, und Projekten, die außerhalb dieser Gebiete angesiedelt sind.“ Bereits bestehende ausgewiesene Zonen können in den nächsten sechs Monaten in Beschleunigungsgebiete umgewandelt werden. 

Erleichterung bei Genehmigungen sind umzusetzen

Die RED III bringt auch Erleichterungen in den Genehmigungsverfahren, führt maximal gültige Genehmigungsfristen ein und schreibt das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien fest.

Pläne für die Umsetzung sind vorzulegen

Die ausgewiesenen Gebiete müssen darüber hinaus auch mit den nationalen Ausbauzielen, die im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) festgelegt sind, zur Deckung gebracht werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen. „Besonders die österreichischen Bundesländer sind nun gefordert, ihre Ausbauziele anzupassen und die noch immer klaffenden Lücken bei den Ausbauzielen zu schließen“, fordert Moidl.
 


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Rückfragehinweis

Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee, IG Windkraft, Tel. +43 660 20 50 755