IG Windkraft begrüßt Inkrafttreten der Marktprämien-Verordnung
Förderung der Windkraft wieder auf soliden Beinen
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Die IG Windkraft begrüßt die heutige Kundmachung der Marktprämien-Verordnung. Sowohl die Anhebung der Höchstgebotspreise für die Marktprämie, als auch die Erhöhung der Ausschreibevolumina sind dringende Voraussetzungen für einen fortschreitenden Windkraftausbau in Österreich „Wir freuen uns sehr über das Inkrafttreten der Marktprämien-Verordnung. Dies ist ein wichtiger Schritt für Planungssicherheit für die Jahre 2024 und 2025“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Die Marktprämien-Verordnung für die Jahre 2024 und 2025 wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht und tritt nun in Kraft. Damit wurden Planungssicherheit und Klarheit im Fördersystem für die Windkraft in Österreich geschaffen. Für die nächsten zwei Jahre wurden damit die Gebotstermine sowie die Volumina für die Ausschreibungen sowie der Höchstgebotswert der Marktprämie festgelegt. „Die Windbranche ist sehr erfreut, dass mit dieser Verordnung die sichere Fördersituation bei der Windkraft nun hergestellt wurde“, freut sich Moidl.
Höhere Höchstgebotspreise und höhere Mengen
Mit der Marktprämien-Verordnung wurde der Höchstgebotswert an die derzeitige Marktsituation angepasst und von 9,28 auf 9,60 Cent/kWh angehoben. Die Ausschreibevolumina für wurden von 400 MW auf 582 MW für das Jahr 2024 und auf 500 MW für das Jahr 2025 angehoben. Damit steht beim ersten Ausschreibetermin am 14. Mai ein Ausschreibevolumen von 282 MW zur Verfügung. Der Ausgleich für Ertragsunterschiede auf Grund der Windverhältnisse wurde bei ertragsreichen Standorten etwas verschärft. Für Windparks auf Bergstandorten wurde darüber hinaus der Zuschlag von bis zu 7,66 auf bis zu 8,13 Prozent angehoben. „Die Erhöhungen des Höchstgebotswerts und des Fördervolumens waren dringend nötig“, bemerkt Moidl: „Durch die steigenden Anlagenpreise, die hohen Zinsen und die Inflation ist dieser höhere Wert eine notwendige Voraussetzung für den zukünftigen Windkraftausbau. Auch die höheren Volumina sind durch den niedrigeren Windkraftausbau der letzten Jahre nötig geworden, damit die Zielsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) noch erreicht werden kann.“ Doch sind für die Zielvorgaben der Europäischen Union und für die Zielerreichung der Klimaneutralität 2040 mittelfristig noch deutlich höhere Ausschreibevolumina nötig. Aktuell haben Windkraftprojekte mit rund 1.200 MW in der ersten Instanz die UVP-Bewilligung erreicht und 850 MW sind aktuell im laufenden Bewilligungsverfahren – alles Projekte, die in Kürze um die Förderung ansuchen können. In den kommenden Jahren ist ein Ausschreibevolumen von 1.000 MW nötig“, bemerkt Moidl: „Gerade auch für die Entwicklung neuer Projekte ist die Marktprämienverordnung ein wichtiger Anreiz und Planungsgrundlage.“
Rahmenbedingungen in den Ländern sind anzupassen
Damit der Windkraftausbau auch über die nächsten zwei Jahre hinaus stattfinden kann, sind die Rahmenbedingungen in den Bundesländern nun endlich anzupassen. Nach wie vor fehlt in allen Bundesländern, außer dem Burgenland, die ausreichende Flächenausweisung. Die Genehmigungsverfahren müssen verschlankt und mehr Personal bei den Genehmigungsbehörden eingestellt werden. „Für die Energiewende, die Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandortes und den Klimaschutz sind diese dringenden Änderungen in den Bundesländern Grundvoraussetzung“, bemerkt Moidl abschließend.
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