Erneuerbare Energie Richtlinie RED II - Gesetzwerdung

Während des europäischen Gesetzgebungsprozesses kommt es zu diversen gravierenden Änderungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie. Diese werden die österreichische Energiepolitik nachhaltig verändern.

Die IG Windkraft hatte erneut die Möglichkeit auf Änderungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie während des Europäischen Gesetztgebungsprozesses Stellung zu nehmen. Als Teil des Clean Energy Package ist ein hohes Maß an Konsistenz in den unterschiedlichen Vorschlägen erforderlich. Nicht nur durch das Fehlen der inhaltlichen Verzahnung der energierelevanten Richtlinien und Verordnungen (vgl. Winterpaket, Stellungnahme zur Elektrizitätsbinnenmarkt-VO und Elektrizitätsbinnenmarkt-RL), sondern auch die mangelnde Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen wie etwa den CO2 Preis oder Förderungen für nukleare und fossile Kraftwerke würden zu nachteiligen Folgen für Erzeuger erneuerbarer Energie führen.

Zusätzlich wurde angemerkt, dass die Streichung der 2020 Ziele die Gesamtziele der Europäischen Union unterwandern würde und für alle Akteure ein erhebliches Unsicherheitsmoment darstellt (Rev II).

Die wichtigsten Forderungen

  • Ein Gesamtziel von 27% für erneuerbare Energie in der EU bis 2030 verfehlt sowohl die Pariser Ziele, als auch wirtschaftspolitische Ziele der Europäischen Union und ist daher deutlich zu erhöhen.
  • Beibehaltung des Vorranges für Erneuerbare Energieerzeugung sowie allgemeine Verbesserung der Transparenz der Marktteilnehmer zum Anschluss an das Stromnetz.
  • Schaffung von effizienten und transparenten Vermarktungsmöglichkeiten von „Garantees of Origin“.
  • Nutzung von bewährten und erprobten Instrumenten zur Förderung erneuerbarer Energie.

Weiterführende Links

Winterpaket
Elektrizitätsbinnenmarkt-VO und Elektrizitätsbinnenmarkt-RL

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