Burgenland beschließt Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz
Eingriff in bestehendes Recht ist Dammbruch bei Rechtssicherheit
Bild: © EWS Consulting GmbH
St. Pölten, am 8.4.2022: Die IG Windkraft begrüßt die rasche Umsetzung des Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes, kritisiert aber die Besteuerung bestehender Windräder und den Eingriff in bestehendes Recht scharf. „Das Burgenland zeigt vor, wie es gehen kann, so schnell wie möglich von Gas und Erdöl unabhängig zu werden“, zeigt sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, erfreut. Trotzdem weist die IG Windkraft darauf hin, dass man mit der geplanten Besteuerung bestehender Windkraftanlagen dem EU-Recht widerspricht und den Vertrauensschutz untergräbt. „Der Eingriff in bestehendes Recht bei bereits seit Jahren errichteten Windparks ist Gift für das Vertrauen der Branche in die Rechtssicherheit.“, ärgert sich Moidl. Da die Bundesregierung diesem Gesetz zustimmen muss, besteht noch die Hoffnung auf eine Verbesserung der Regeln dieser neuen Abgabe.
Gestern wurde im burgenländischen Landtag ein Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern verabschiedet. Damit wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Erreichen der Klimaneutralität 2030 und den erforderlichen Ausbau von Windkraft- und PV-Anlagen geschaffen. „Beim Burgenland sieht man, was ein Land tun kann, um aktiv die Energiewende voranzutreiben“, zeigt sich Moidl erfreut, kritisiert aber: „Der Eingriff in bestehendes Recht bei den bereits errichteten Windparks ist aber ein besonders bitterer Wermutstropfen.“
Eingriff in bestehendes Recht ist Dammbruch bei Rechtssicherheit
Ein Teil der gesetzlichen Änderungen enthält eine zusätzliche Landschaftsabgabe für bestehende Windräder und PV-Anlagen. Die nun geplante Abgabe für bestehende Anlagen widerspricht nicht nur der Erneuerbaren-Richtlinie der EU, die solche rückwirkenden Eingriffe ausschließt, die Abgabe bringt auch große Unsicherheit in die bis jetzt sichere Investitionslandschaft für erneuerbare Energien in Österreich. „Der rückwirkende Eingriff in bestehende Rahmenbedingungen für bereits errichtete Anlagen verunsichert nicht nur die Betreiber, sondern wird auch zukünftige Projekte verteuern, weil bei der Finanzierung das Risiko einer möglichen rückwirkenden Änderung der Rahmenbedingungen eingepreist werden wird“, erklärt Moidl: „Bei dieser hohen Abgabe auf Altanlagen fehlt ein Bezug auf die Erlösmöglichkeit im Strommarkt. Wenn die derzeit unbestreitbar sehr hohen Strompreise ein normales Niveau erreichen, wäre diese Abgabe eine Katastrophe. Die Betreiber wären gezwungen ihre Anlagen frühzeitig abzubauen und vorzeitig durch neue zu ersetzen. Das kann nicht Ziel der Regelung sein. Zumindest eine Bindung an den Strompreis und eine Befristung der Abgabe sind daher unbedingt zu ergänzen.“
Zustimmung des Ministeriums nötig
In den kommenden acht Wochen muss die Bundesregierung dieser gesetzlichen Änderung zustimmen. „Es ist zu hoffen, dass es dadurch doch noch zu wesentlichen Anpassung kommen wird“, bemerkt Moidl: „Es wäre sehr schade, wenn das in großen Teilen für die Energiewende vorbildliche Gesetz, durch diese unbedacht ausgestaltete Steuer negative Auswirkungen auf die Windbranche in ganz Österreich mit sich bringt.“
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